die Vorsorge

EN

d

Firma in der Schweiz gründen: Was man beachten soll

Eine Firma in der Schweiz zu gründen, ist für viele Unternehmer ein attraktiver Gedanke. Die Schweiz bietet ein vorteilhaftes Umfeld für Unternehmensgründungen – viele werden jedoch davon abgeschreckt, dass sich das Vorhaben zeitaufwendig und anspruchsvoll gestalten kann. Wer eine Firma in der Schweiz gründen und auch als ausländischer Arbeitgeber in der Schweiz arbeiten möchte, muss sich mit verschiedenen rechtlichen und administrativen Hürden auseinandersetzen.

Hier findest du alles, was du für den Markteintritt in die Schweiz wissen musst: Voraussetzungen und die wichtigsten Aspekte, die es zu beachten gilt, um erfolgreich in der Schweiz ein Unternehmen zu etablieren – ob mit oder ohne Wohnsitz in der Schweiz.

Voraussetzungen für die Gründung einer Firma in der Schweiz

Der Weg zur eigenen Firma in der Schweiz erfordert einige wesentliche Schritte und Überlegungen. Folgendes sollte im Voraus unbedingt bedacht werden:

 

  • Wahl der Rechtsform: In der Schweiz gibt es verschiedene Unternehmensformen wie GmbH oder AG. Jede hat ihre eigenen rechtlichen und finanziellen Anforderungen. Es sollte gut überlegt werden, welche Form am besten zum Geschäft passt.
  • Unternehmensname: Der Name sollte einzigartig und nicht bereits im Handelsregister eingetragen sein. Er muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, insbesondere was die Unterscheidbarkeit und Irreführung betrifft.
  • Firmensitz und Statuten: Die Wahl des Standorts kann auch innerhalb der Schweiz steuerliche Auswirkungen haben, da sich die Vorgaben je nach Kanton unterscheiden. Die Statuten sind die grundlegenden Dokumente des Unternehmens, in denen die Struktur, die Organisation und die Geschäftsführung festgelegt sind. Diese müssen sorgfältig und detailliert erstellt werden.
  • Bankkonto: Für die Gründung einer Firma in der Schweiz ist die Eröffnung eines Geschäftskontos bei einer Bank erforderlich. Dieses Konto wird benötigt, um die Kapitaleinlage einzuzahlen.
  • Kapitaleinlage: Die Kapitaleinlage ist das Kapital, das die Gründer bei der Gründung der Firma hinterlegen müssen. Bei einer GmbH beträgt das Mindestkapital CHF 20’000, bei einer AG sind es CHF 100’000.
  • Handelsregistereintrag: Der Eintrag ins Handelsregister ist ein zwingender Schritt bei der Gründung einer Firma in der Schweiz. Dieser Eintrag macht das Unternehmen offiziell und rechtlich anerkannt. Dazu müssen alle notwendigen Dokumente und Informationen eingereicht werden, wie z. B. die Statuten, die Bestätigung der Kapitaleinlage und die Angaben zum Firmensitz.

Welche Kosten erwarten mich bei einer Firmengründung in der Schweiz?

Die Kosten für die Gründung einer Firma in der Schweiz können erheblich schwanken, je nach individuellem Vorhaben und Unternehmensform. Für die Gesamtkosten der Gründung einer Firma ist in einer Spanne zwischen CHF 5’000 und 20’000 alles möglich.

Grundsätzlich ist es ideal, wenn das Startkapital zu 30 bis 50 % aus Eigenkapital besteht. Der Rest kann auch aus Fremdkapital, wie zum Beispiel Krediten kommen.

Für eine GmbH gilt laut dem KMU-Portal des SECO Folgendes: 

  • Für eine GmbH wird ein Stammkapital von CHF 20’000 vorausgesetzt.
  • Die Kosten für professionelle Beratung liegen zwischen CHF 600 und 2’500.
  • Die Erstellung der Gründungsakten durch einen Notar kostet zwischen CHF 700 und 2’000.
  • Die Gebühr für die Handelsregistereintragung beträgt in der Regel CHF 600.

Für eine AG gilt laut dem KMU-Portal des SECO Folgendes:
 

  • Das Gesellschaftskapital muss mindestens CHF 100’000 betragen.
  • Es müssen mindestens CHF 50’000 einbezahlt sein

Neben den Grundkosten gibt es weitere einmalige Ausgaben, die bei jeglicher Art der Firmengründung berücksichtigt werden müssen:

  • Entwicklungskosten für neue Produkte
  • Aufbau eines initialen Lagerbestands
  • Investitionen in Büromöbel, Hardware, Telefonanlagen usw.
  • Anschaffungskosten für technische Anlagen, Geräte und Maschinen
  • Kosten für die die ersten Marketingkampagnen

Zu den laufenden Kosten gehören Ausgaben, die regelmässig anfallen und in die Finanzplanung einbezogen werden müssen:

  • Kosten für die Buchführung und eventuelle externe Buchhalter
  • Miete und Betriebskosten für Büroflächen
  • Löhne für die Mitarbeiter
  • Sozialabgaben

Auch Steuern und weitere Abgaben müssen eingeplant werden:

  • Regelmässige Steuerzahlungen
  • Beiträge zu verschiedenen Unternehmensversicherungen

Eine sorgfältige Finanzplanung ist die absolute Grundlage dafür, dass das Unternehmen erfolgreich wird. Eine Planerfolgsrechnung sollte bereits während der Gründung aufgestellt werden.

Firma gründen ohne Wohnsitz in der Schweiz: Geht das?

Eine Firmengründung in der Schweiz ist auch ohne Wohnsitz und Aufenthaltsbewilligung möglich. Bürger und Grenzgänger der EU-/EFTA-Staaten können sich in der Schweiz selbstständig machen.

Für Angehörige von Drittstaaten gelten jedoch spezielle Regelungen: Sie erhalten nur eine Grenzgängerbewilligung, wenn sie eine dauerhafte Aufenthaltsbewilligung in einem Nachbarstaat der Schweiz haben und seit mindestens sechs Monaten in der ausländischen Grenzzone wohnen.

Eine Schweizer Staatsbürgerschaft ist nicht zwingend erforderlich, um eine Firma zu gründen.

Die Nationalität spielt in erster Linie dann eine Rolle, wenn es darum geht, einen Wohnsitz in der Schweiz zu erhalten. Für Bürger aus EU-/EFTA-Staaten, die bereits einen gültigen Arbeitsvertrag in der Schweiz haben, gestaltet sich dieser Prozess besonders einfach.

Weitere Informationen und detaillierte Regelungen für ausländische Staatsangehörige bietet das KMU-Portal des SECO. Dort finden sich umfassende Hilfestellungen und wichtige Hinweise dazu, wie man in der Schweiz als Ausländer eine Firma gründet.

Eine ausländische Firma darf in der Schweiz arbeiten, sofern sie – genauer genommen die Angestellten – den rechtlichen Rahmen ANobAG erfüllt.

Ganz einfach schweizer Firma gründen!

ANobAG Schweiz

Das ANobAG-Konzept (Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber) ist eine spezielle Regelung in der Schweiz, die für Personen gilt …

  • die in der Schweiz arbeiten,
  • aber für einen Arbeitgeber tätig sind, der weder Wohnsitz noch Betriebsstätte in der Schweiz hat
  • und welcher daher von der Beitragspflicht befreit ist.

In solchen Fällen sind die Arbeitnehmer selbst verantwortlich für die Zahlung der Beiträge an die AHV, IV und EO (Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung, Erwerbsersatzordnung), Arbeitslosenversicherung und Familienzulagen.

Diese Regelung soll dafür sorgen, dass Arbeitnehmer trotz eines nicht beitragspflichtigen Arbeitgebers in der Schweiz sozialversichert sind.

Für Arbeitgeber, die keine Betriebsstätte in der Schweiz haben, entsteht aber eine Beitragspflicht, wenn ihre Arbeitnehmer in der Schweiz versichert sind. Hier kann über eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Absprache zur Ausgleichskasse getroffen werden.

Der Arbeitnehmer bezahlt die Beiträge also selbst und wird zusätzlich zum Lohn vom Arbeitgeber für die entsprechenden (Verwaltungs-) Kosten entschädigt.

Checkliste: Firma gründen in der Schweiz

  • Marktanalyse durchführen
  • Businessplan erstellen
  • Unternehmensform wählen
  • Planerfolgsrechnung aufstellen
  • Weitere einmalige Ausgaben planen
  • Laufende Kosten einberechnen
  • Steuerliche Aspekte berücksichtigen
  • Finanzierung sichern
  • Rechtliche Anforderungen für ausländische Gründer prüfen
  • ANobAG prüfen (falls relevant)
  • Stammkapital sicherstellen
  • Für eine GmbH: CHF 20’000 Stammkapital
  • Für eine AG: CHF 100’000 Aktienkapital
  • Gründungsberatung in Anspruch nehmen
  • Notarielle Beglaubigung der Gründungsdokumente
  • Eintragung ins Handelsregister
  • Ggf. Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) beantragen

Professionelle Unterstützung bei deiner Firmengründung in der Schweiz

Du hast die Vision, dein eigenes Unternehmen in der Schweiz zu gründen und erfolgreich zu führen – dabei wünschst du dir allerdings professionelle Unterstützung? Unser Treuhänder hilft dir bei der Gründung einer Niederlassung in der Schweiz.

Das sind die Vorteile einer Firmengründung in der Schweiz

Die Schweiz geniesst weltweit einen hervorragenden Ruf für ihre wirtschaftliche und politische Stabilität. Mit einer starken Wirtschaft und einer stabilen Währung bietet das Land ein sicheres Umfeld für Unternehmen.

Dazu kommt, dass die Schweiz im Vergleich mit vielen anderen Ländern einen relativ niedrigen Unternehmenssteuersatz hat – obwohl dieser auch von Kanton zu Kanton schwankt. Unternehmer können hier also erheblich sparen.

Darüber hinaus punktet die Schweiz mit gut ausgebildeten, oft mehrsprachigen Arbeitskräften. Es finden sich also leicht Mitarbeiter, die bestens auf die Anforderungen des globalen Marktes vorbereitet sind.

Der hohe Lebensstandard in der Schweiz macht das Land zusätzlich attraktiv für internationale Fachkräfte und sorgt dafür, dass sich Mitarbeiter wohlfühlen und auch langfristig bleiben wollen.

Firma gründen in der Schweiz: Fazit

Die Gründung einer Firma in der Schweiz bietet viele Vorteile und ist entsprechend sehr beliebt. Die schnellen administrativen Wege beflügeln den Erfolg. Ein besonderes Augenmerk gilt den rechtlichen Aspekten, welche eine erhebliche Komplexität mit sich bringen und lückenlos befolgt werden müssen.

Die zwei grössten Herausforderungen sind die Auswahl der geeigneten Rechtsform und die Berücksichtigung sämtlicher Rechtsgrundlagen.

Dazu kann man sich bei uns in diversen Fachartikeln informieren oder beansprucht unsere Dienstleistung der Treuhänder, welche täglich Firmen in allen Variationen in die Schweiz begleiten.

Wenn alle Voraussetzungen beachtet und die Kosten genau kalkuliert werden, kann die Gründung erfolgreich gestaltet werden. Die Schweiz bietet ein optimales Umfeld für das Wachstum eines Unternehmens und ist für viele Gründer nicht ohne Grund ein besonders beliebter Standort.

Fragen & Antworten

Kann ich als Deutscher eine Firma in der Schweiz gründen?

Ja, als Deutscher ist es möglich, eine Firma in der Schweiz zu gründen. Bürger der EU-/EFTA-Staaten, zu denen auch Deutschland gehört, haben das Recht, sich in der Schweiz selbstständig zu machen. 

Kann ich eine Firma in der Schweiz online gründen?

Einzelne Schritte lassen sich online bewältigen. Dazu stellt die Schweizer Behörde (SECO) das Portal EasyGov zur Verfügung. Für alle weiteren Schritte ist ein lokaler Treuhänder erforderlich. Am besten geeignet ist ein Treuhänder, der sich auf den Einzug ausländischer Firmen spezialisiert hat.

Wie lange dauert es, in der Schweiz eine GmbH zu gründen?

Die Eintragung in das Handelsregister geht meist innerhalb einer Woche vonstatten. Zu beachten gilt, dass die vorgängig erforderliche Dokumentation und Bestätigung des Notars zusätzliche Zeit beansprucht. Erst wenn sämtliche Unterlagen rechtskonform eingereicht werden, folgt die Eintragung in das Handelsregister der Schweiz.

Die gesamte Planung der Gründung dauert selbstverständlich deutlich länger – wie lang genau, ist dabei sehr individuell.