Maximalbeitrag Säule 3a 2023

Ohne die private Vorsorge aus der Säule 3a decken die AHV (1. Säule) und das BVG (2. Säule) im Alter nur 60–70 % des bisherigen Einkommens ab. Rechnet man die Inflation hinzu, so wird diese Diskrepanz weitaus grösser. Um den Lebensstandard nach der Pension weiter zu erhalten, sollte die Säule 3a als Altersvorsorge genutzt und der Maximalbetrag, wenn möglich, einbezahlt werden.

Im Jahr 2023 sehen die Maximalbeträge wie folgt aus: 

  • CHF 7’056 für Erwerbstätige mit Pensionskasse
  • 20 % des Nettoerwerbseinkommens, aber maximal CHF 35’280 für Erwerbstätige ohne Pensionskasse

Die Beiträge können bis spätestens 31. Dezember 2023 digital oder bis zum 22. Dezember 2023 am Bankschalter eingezahlt werden. Um die Steuervorteile mitzunehmen, lohnt es sich, alle Beiträge frühzeitig auf das Säule 3a Konto zu buchen. Der Bundesrat legt die Höchstbeiträge in der Regel alle zwei Jahre neu fest.

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