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Definition der 3 Säulen

1. Säule: Staatliche Vorsorge

Die 1. Säule steht unter Verantwortung des Staates und ist obligatorisch durch die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie die Invalidenversicherung (IV) gedeckt. Die Leistungen werden in Form einer Rente gezahlt und decken den Grundbedarf ab.

Zusätzlich gibt es jährliche Ergänzungsleistungen (EL) für die Personen, die mit ihrem gesamten Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken können.

2. Säule: Berufliche Vorsorge

Die 2. Säule steht unter Verantwortung des Arbeitgebers und wird oft Pensionskasse oder berufliche Vorsorge (BVG) genannt. Die Beiträge hieraus dienen der Erhaltung des Lebensstandards. Dabei gibt es eine obligatorische Unfallversicherung (UVG).

Das BVG, wie auch das UVG, kennen überobligatorische Leistungen, die der Arbeitgeber definiert.

3. Säule: Private Vorsorge

Als Faustregel gilt, dass die 1. und die 2. Säule bei der Pensionierung oder einer Invalidität ca. 60 % des letzten Lohnes abdecken. Wenn dies für den gewohnten Lebensstandard nicht ausreicht, kann mit der 3. Säule die bestehende Vorsorgelücke geschlossen und zusätzliche individuelle Bedürfnisse erfüllt werden.

Die 3. Säule fällt daher unter die Eigenverantwortung. Hier wird zwischen der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) und der freien Vorsorge (Säule 3b) unterschieden. 

Die beiden 3. Säulen im Vergleich

Säule 3a

 

Die Säule 3a ist im Wesentlichen durch Steuerprivilegien gekennzeichnet. Das bedeutet, dass Beiträge in anerkannten Vorsorgeformen steuerlich abzugsfähig sind. Das Guthaben der Säule 3a ist nur unter vorgegebenen Voraussetzungen verfügbar.

Grundsätzlich kann jeder Erwerbstätige eine Säule 3a aufbauen: Für Erwerbstätige ergänzt die Säule 3a die erste und zweite Säule. Für Selbstständigerwerbende, bei denen die zweite Säule freiwillig ist, ist die Säule 3a viel relevanter. Sie dient als Ersatz für die 2. Säule.

Säule 3b

 

Aus der 1. und 2. Säule kann man bei der Pensionierung mit rund 60 % des durchschnittlichen Einkommens rechnen. Die Säulen 3a und 3b helfen dabei, den gewohnten Lebensstandard auch nach der Pensionierung aufrechtzuerhalten und die Vorsorgelücke zu schliessen.

Jeder mit einem Wohnsitz in der Schweiz kann in die Säule 3b einzahlen. Über das Geld kann frei verfügt werden. Auch die Begünstigten und der Zahlungszeitpunkt können frei gewählt werden. Es gibt darüber hinaus kein Jahresmaximum.

Säule 3a – Steuern

Einzahlungen in die Säule 3a können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Je nach Wohnort und Zivilstand können jährlich bis zu mehrere Tausend Franken Steuern gespart werden. Zudem wird das 3a-Kapital nicht als Vermögen besteuert.

Maximalbetrag Säule 3a

Arbeitnehmer*innen und selbstständig Erwerbende können ihre Beiträge an die Säule 3a für die direkten Bundes-, Landes- und Gemeindesteuern vom Einkommen abziehen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung legt dafür jährlich einen Maximalbetrag für die Säule 3a fest:

 

  • Erwerbstätige mit Pensionskasse können 2023 bis zu CHF 7’056 einzahlen
  • Erwerbstätige ohne Pensionskasse können bis zu 20 % ihres Nettoeinkommens einzahlen, jedoch nicht mehr als CHF 35’280

Säule 3b – Steuervorteile

Über die Säule 3b können keine Steuervorteile geltend gemacht werden. Die Renditen hingegen sind bei der Säule 3b unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Dabei gelten Bedingungen wie eine Mindestlaufzeit von 5 Jahren, eine Auszahlung ab 60 und ein Vertragsabschluss vor dem 66. Lebensjahr, damit die Säule 3b mit allen Erträgen und Überschüssen bei der Auszahlung steuerfrei ist.

Säule 3b Anbieter

Eine private Vorsorge über die Säule 3b kann bei Banken oder Versicherungen bezogen werden. Versicherungen bieten häufig zusätzlichen Schutz im Todes- oder Verletzungsfall an. Es ist nicht einfach, eine persönlich passende Altersvorsorge zu finden. 3b-Angebote sind vielfältig und müssen entsprechend der Lebensumstände ausgewählt werden.

Alter, Finanzen und Gesundheit spielen dabei eine wichtige Rolle. Auch gibt es Unterschiede in der Art der Einzahlung: Möchtest du periodisch einen festen Betrag einzahlen oder hast du eine Erbschaft erhalten und möchtest einmalig eine grössere Summe anlegen?

dieVorsorge.ch vergleicht die führenden Anbieter für die 3. Säule und hilft dir dabei, ein auf deine individuellen Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot für dich zu finden

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Wer darf die Säule 3a beziehen?

Die Säule 3a ist für Selbstständige oder Erwerbstätige, deren Einkommen der AHV unterstellt ist. Aber auch Personen mit Wohnsitz im Ausland, die in der Schweiz arbeiten, wird ermöglicht, in der Säule 3a Vermögen aufbauen.

AHV-pflichtige Taggeldbezügler*innen und Personen mit Teilinvalidität, deren Einkommen AHV-pflichtig sind, können ebenfalls Beiträge leisten. Deren Beiträge in die 3. Säule dürfen jedoch nicht höher als 20 % des Nettoerwerbseinkommens sein.

Säule 3a für Grenzgänger

Um Grenzgänger*innen eine angemessene Versorgung zu ermöglichen, hat das Oberfinanzamt Karlsruhe verfügt, dass Grenzgänger*innen Zugang zu einer steuerbegünstigten Direktversicherung haben (§ 3 Nr. 63 EStG). Mit dieser 3. Säule für Grenzgänger*innen wird bis zu 4 % der Bemessungsgrenze an steuerfreien Beiträgen zur Direktversicherung eingezahlt. Selbst ein kleiner Eigenbeitrag kann einen Teil zur Altersvorsorge leisten.

Säule 3a bei Arbeitslosigkeit

Arbeitslose können einen Beitrag in die Säule 3a leisten, da ALV-Taggelder als alternativer Erwerb gelten. Auch erwerbslose Personen können ihre Altersvorsorge weiter aufbauen. Solange sie Arbeitslosentaggeld beziehen, sind sie in der beruflichen Vorsorge gegen die Risiken von Tod und Invalidität abgesichert.

Auch Personen, die vorübergehend beschäftigungslos sind, gelten als erwerbstätig. Gründe für die vorübergehende Unterbrechung können nebst Beschäftigungslosigkeit auch Wehrdienst, Krankheit oder Mutterschaft sein. Für die Berechnung der Einzahlungen in die Säule 3a durch die Steuerverwaltung ist ausschliesslich massgebend, ob die AHV-Beiträge für Erwerbs- oder Ersatzeinkommen für das betreffende Jahr bezahlt werden. Das Arbeitslosengeld ist ein AHV-pflichtiges Einkommen.

Säule 3a für Selbstständigerwerbende

Auch Selbstständige mit eigener AG oder GmbH können in die Säule 3a einzahlen. Sie gelten dann als Mitarbeiter*in des eigenen Unternehmens und sind somit einer Pensionskasse anzuschliessen. Selbstständigerwerbende, die keiner Pensionskasse angeschlossen sind, können bis 2023 bis zu 20 % ihres jährlichen Nettoeinkommens in die Säule 3a einzahlen. Diese Einzahlungen sind Stand 2023 auf CHF 35’280 begrenzt.

Im Jahr der Selbstständigkeit können beide Zahlungsmöglichkeiten kombiniert werden. In produktiven Zeiten kann eine Rente von CHF 7’056 in die Säule 3a einbezahlt werden. Für den Rest des Jahres können zusätzlich 20 % des Nettoeinkommens aus selbständiger Tätigkeit eingezahlt werden. Zu beachten ist, dass die Summe der beiden Beiträge den maximal zulässigen Betrag von CHF 35’280 nicht übersteigen darf.

Säule 3a für Nichterwerbstätige

Nichterwerbstätige, die keine gewinnbringenden Tätigkeiten ausüben, können nicht in die Säule 3a einzahlen. Die freiwillige Zahlung in die AHV, um Lückenjahre zu vermeiden, reicht nicht aus, um in den Genuss der 3. Säule zu kommen.

Ab welchem Alter zahlt man in Säule 3a ein?

Grundsätzlich kann ab dem 18 Lebensjahr in die Säule 3a einbezahlt werden, sobald ein AHV-Einkommen bezogen wird. Dies gilt für Ausbildungsverhältnisse, bezahlten Urlaub, Festanstellungen oder Selbstständigkeit.

Auszahlung Säule 3a
nach Pensionierung

Die Säule 3a wird als gebundene private Vorsorge bezeichnet. Die Altersleistungen können frühestens 5 Jahre vor dem Erreichen dieses Alters oder 5 Jahre nach dem Erreichen ausgerichtet werden. Das ordentliche AHV-Rentenalter ist für Männer bei 65 Jahren und für Frauen bei 64 Jahren angesetzt. Ausnahmefälle sind unter folgenden Bedingungen zugelassen:

 

  • Kauf eines Eigenheims
  • Zahlung einer Hypothek
  • bei einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
  • für Einkäufe in die 2. Säule
  • Umzug ins Ausland
  • im Todesfall
  • beim Bezug von Invaliditätsleistungen
Säule 3a Pension

Säule 3a auflösen

Das Guthaben 3a soll bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters bezogen werden, kann allerdings bei Leistungsfähigkeit bis zu 5 Jahre weitergeführt werden. Wann das Vorsorgeguthaben genau bezogen wird, spielt keine Rolle: Die Säule 3a muss aktiv aufgelöst werden. Die Zahlung erfolgt also nicht automatisch.

In diesem Fall muss man sich an den entsprechenden Anbieter wenden, der detaillierte Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten geben kann. Grösstenteils läuft dies über ein Antragsformular.

Wichtig: Die Auszahlung der Säule 3a muss in der Steuererklärung erwähnt werden. Entnahmen werden getrennt von der Einkommensteuer zu einem ermässigten Satz besteuert.

Wir helfen dir gerne weiter

Säule 3a Anbieter: Bank oder Versicherung?

Die Wahl einer Bank wie auch einer Versicherung kann Vor- und Nachteile mit sich ziehen. Am wichtigsten ist es, dass du eine Entscheidung passend zu deiner Lebenssituation und deinen Zukunftsplänen wählst.

dieVorsorge.ch vergleicht führende Finanzkonzerne und bietet dir eine persönliche Beratung an, um den passenden Anbieter für dich zu finden. Generell haben Banken und Versicherungen jeweils ihre Vorteile und du musst abwägen, was zu dir und deinen individuellen Bedürfnissen am besten passt:

Bank oder Versicherung


Bank
Versicherung
Renditenchancen
JA - Die Anlagestrategien unterscheiden sich kaum von den Versicherern.
JA - Die Anlagestrategien unterscheiden sich kaum von den Banken.
Garantierte Zinsen
Nein - Die Zinsen auf den Konten variieren.
JA - Auf der Police wird ein Mindestzins garantiert. Ergänzend kommen Überschüsse.
Flexibilität
JA - Einzahlungen können betätigt oder ausgelassen werden, wie man möchte
Nein - Moderne Versicherer bieten neuerdings wesentlich flexiblere Lösungen an.
Sicherheitsinstrumente
Nein - Banken kennen keine oder nur sehr geringe Absicherungen.
JA - Frei hinzufügbar, z. B. Todesfallabsicherung, Invalidenrente oder sehr beliebt die Prämienbefreiung.
Einlagensicherung bei Konkurs
JA - Maximal CHF 100’000.-
JA - 100 % gesetzlich gesichert.

Bank
Versicherung
Renditenchancen
JA - Die Anlagestrategien unterscheiden sich kaum von den Versicherern.
JA - Die Anlagestrategien unterscheiden sich kaum von den Banken.
Garantierte Zinsen
Nein - Die Zinsen auf den Konten variieren.
JA - Auf der Police wird ein Mindestzins garantiert. Ergänzend kommen Überschüsse.
Flexibilität
JA - Einzahlungen können betätigt oder ausgelassen werden, wie man möchte
Nein - Moderne Versicherer bieten neuerdings wesentlich flexiblere Lösungen an.
Sicherheitsinstrumente
Nein - Banken kennen keine oder nur sehr geringe Absicherungen.
JA - Frei hinzufügbar, z. B. Todesfallabsicherung, Invalidenrente oder sehr beliebt die Prämienbefreiung.
Einlagensicherung bei Konkurs
JA - Maximal CHF 100’000.-
JA - 100 % gesetzlich gesichert.

Ist nun die Bank oder die Versicherung besser? Beide haben ihre Vorteile. Die Banken sind etwas flexibler, kennen dafür keine Sicherheitsinstrumente, die bei den Versicherern ergänzt werden können. Am beliebtesten sind 3a Konstrukte, welche mit Fonds hohe Renditenchancen ausweisen, kombiniert mit einer Prämienbefreiung, welche bei einer Invalidität die Einzahlungen in die 3. Säule übernimmt.

Damit wird der finanzielle Engpass bei einem Schicksalsschlag überwunden und die Sparbeiträge für das Alter sichergestellt. Wichtig ist, dass es keine pauschale Antwort gibt, ob jetzt die Bank oder die Versicherung besser ist.

Vielfach ist die Kombination einer Bank und einer Versicherungslösung das passende, um die Vorteile beider zu geniessen. Die beste Lösung muss auf die persönliche Ausgangslage und deren Ziele abgestimmt sein. Damit man nachhaltig Freude an der Leistung der 3. Säule hat.

Unterschied Säule 3a und 3b

Mit den Säulen 3a und 3b lassen sich finanzielle Träume verwirklichen. Es geht nicht nur um die Altersvorsorge. Natürlich ist die 3. Säule wichtig, um den Lebensstandard im Alter zu erhalten. Aber sie hilft auch dabei, eine Traumimmobilie zu finanzieren oder ein eigenes Unternehmen zu gründen.

Die Säule 3a…

 

…ist mit der privaten Versorgung verbunden. Der einzuzahlende Betrag ist begrenzt, aber es gibt erhebliche Steuervorteile. Sie dient in erster Linie dem Aufbau einer Altersvorsorge. Da die Säule 3a vom Bund gezielt mit starken Steuervorteilen für die Altersvorsorge gefördert wird, ist der Bezug der Gelder eingeschränkt und nur unter vorgegebenen Bedingungen verfügbar.

Die Säule 3b…

 

…wird auch als freie Vorsorge bezeichnet, denn sie ist deutlich freier als die Säule 3a. Für die Säule 3b gilt: Generell gibt es keine Steuervorteile, der Wertgewinn der Renditen ist allerdings steuerfrei, wenn sie nach dem 60. Lebensjahr getätigt wird. Zudem muss die Laufzeit mindestens 5 Jahre betragen und der Vertrag muss vor dem 66. Lebensjahr abgeschlossen werden. Ansonsten ist der Bezug der Gelder aus der 3. Säule frei verfügbar und kennt keine Einschränkungen.

3. Säule Schweiz

Fazit

Das 3-Säulen-System in der Schweiz besteht aus drei Teilen: 1. der staatlichen Vorsorge (AHV, IV und gegebenenfalls EL), 2. der beruflichen Vorsorge (BVG mit UVG) und 3. der privaten Vorsorge (3a und 3b Säule).

Jede Säule hat ihre eigenen Funktionen und Ziele, zusammen bieten sie ein umfassendes und ausgewogenes System, welches bei einem Schicksalsschlag, wie einem Tod oder Invalidität, finanziellen Schutz gewährt und zugleich Kapital für die Pensionierung bildet.

Es ist wichtig, die Vorteile jeder Säule zu verstehen, um die bestmögliche Vorsorgestrategie zu entwickeln. dieVorsorge.ch hilft dir dabei, den besten Anbieter für deine individuellen Bedürfnisse zu finden. Fehlerhafte Entscheidungen sind kostspielig und meist irreparabel.

Unser Angebot

FAQ – Fragen & Antworten

Was ist die 1. Säule in der Schweiz?

Die erste Säule ist die gesetzliche Altersvorsorge (AHV/IV) in der Schweiz.

Was ist die 2. Säule?

Die zweite Säule bildet die betriebliche Vorsorge, auch als Pensionskasse bekannt.

Was ist der Unterschied zwischen 3a und 3b Säule?

Die 3. Säule betrifft die persönliche Vorsorge und unterscheidet sich hinsichtlich ihrer Zwecke und Finanzierung:

  • 3a Säule: Dies ist ein steuerabzugsfähiger Vorsorgeaufwand, der für die Altersvorsorge genutzt werden kann, es gibt allerdings einen jährlichen Maximalbetrag. Die Mittel können in verschiedene Arten von Anlagen wie Aktien, Fonds oder Rentenversicherungen investiert werden.
  • 3b Säule: Dies ist ein freiwilliger Vorsorgeaufwand, der nicht steuerabzugsfähig ist, dafür gibt es keinen jährlichen Maximalbetrag. Die Mittel können ebenfalls in verschiedene Arten von Anlagen investiert werden. Die 3b Säule ist flexibler und freier, was die Vorsorgeaufstockung angeht.
Für wen lohnt sich die Säule 3a?

Säule 3a eignet sich für Arbeitnehmer*innen, die ihre Altersvorsorge verbessern möchten und steuerliche Vorteile nutzen wollen.

Wann darf man in die Säule 3a einzahlen?

Grundsätzlich kann in die Säule 3a bei einem AHV-Einkommen eingezahlt werden. Dies gilt für Ausbildungsverhältnisse, bezahlten Urlaub, Festanstellung oder Selbstständigkeit.