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Der Guide zur Säule 3a in der Schweiz: Alles, was man wissen sollte

Was gibt es bei der Säule 3a zu beachten? Wie unterscheiden sich die verschiedenen Arten der 3. Säule, wann kann man sie beziehen und wie funktioniert das mit den Steuern eigentlich?

Die Antworten auf all diese Fragen finden sich in diesem Artikel – damit die Säule 3a clever genutzt und Fehler vermieden werden können. 

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Was ist die Säule 3a?

Die Säule 3a ist Teil der 3. Säule des 3-Säulen-Systems in der Schweiz. Die 3. Säule wird auch als private Vorsorge bezeichnet und unterteilt sich in die gebundene Vorsorge (Säule 3a) und in die freie Vorsorge (Säule 3b).

Die als gebundene Vorsorge bekannte Säule 3a trägt ihren Namen, da das angesparte Kapital in gebundener Form vorliegt und – ausser in einigen Sonderfällen – nicht frei bezogen werden kann.

Eine Altersvorsorge über die Säule 3a kann über eine Bank oder eine Versicherung abgeschlossen werden – dabei bringen sowohl die Banken als auch die Versicherungen Vor- und Nachteile mit sich. Versicherungen inkludieren optional einen zusätzlichen Schutz im Todesfall oder bei Erwerbsunfähigkeit.

Beliebt sind bei der Säule 3a Konstrukte, die Fonds mit hohen Renditechancen bieten, in Kombination mit einer Prämienbefreiung, die im Fall einer Invalidität die Einzahlungen in die Säule 3a übernimmt.

Säule 3a – Bank oder Versicherung?

Sowohl Banken als auch Versicherungen bieten spezifische Vorteile bei der Nutzung der Säule 3a. Die Entscheidung hängt stark von den individuellen Bedürfnissen und der Lebenssituation ab. Banken können flexibler sein, während Versicherungen zusätzliche Sicherheitsmassnahmen im Fall von Invalidität, Unfällen und Tod bieten können.

Oftmals ist eine Kombination aus Bank- und Versicherungslösungen optimal, um die Vorteile beider Bereiche zu nutzen. Für eine nachhaltige Zufriedenheit sollte die gewählte Lösung auf die persönliche Situation und die individuellen Ziele abgestimmt sein.

Mehr Information zum Thema Bank oder Versicherung und die möglichen Vorteile bei einem Wechsel findest du in unserem Guide zum drei Säulen Prinzip.

Von Versicherung zu Bank wechseln

Es ist möglich, die Säule 3a von einer Versicherung zu einer Bank zu transferieren, obwohl der Prozess je nach den spezifischen Bedingungen des Vertrags variieren kann. Zu beachten ist der Rückkaufswert der Versicherung und die Kosten, die die Bank für die Übernahme verlangt.

Säule 3a – Voraussetzungen

Beiträge in die Säule 3a können ab dem 18. Lebensjahr geleistet werden, sobald ein AHV-Einkommen bezogen wird. Auch Personen, die nicht in der Schweiz leben, sondern nur arbeiten, haben die Möglichkeit in die Säule 3a einzuzahlen.

Auch AHV-pflichtige Taggeldbezüler*innen sowie Personen mit einer Teilinvalidität, deren Einkommen AHV-pflichtig ist, dürfen Beiträge leisten. 

Wer darf die Säule 3a beziehen?

Das angesparte Kapital aus der Säule 3a darf von der Person bezogen werden, die das Kapital angelegt, also das Säule 3a Konto oder die Konten angelegt hat. Das Säule 3a Konto kann nicht zu jedem beliebten Zeitpunkt aufgelöst werden, es gibt  allerdings Situationen, in denen das Geld vorzeitig bezogen werden kann.

Die Säule 3a ist nämlich nicht nur ein Mittel zur Altersvorsorge, sondern bietet auch Flexibilität in Lebenssituationen, in welchen man auf Kapital angewiesen ist. Obwohl das in der Säule 3a angesparte Kapital grundsätzlich bis zur Pensionierung gebunden ist, gibt es bestimmte Ausnahmefälle, in denen eine vorzeitige Auszahlung erlaubt ist:

  • Kauf eines Eigenheims
  • Zahlung einer Hypothek
  • bei einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
  • für Einkäufe in die 2. Säule
  • Umzug ins Ausland
  • im Todesfall
  • beim Bezug von Invaliditätsleistung

Ab dem Alter von 59 / 60 frei zugänglich. Verstirbt der*die Inhaber*in des Säule 3a Kontos, ist der Vorsorgeträger – gemäss gesetzlich gegebener Regelungen – dazu verpflichtet, das angesparte Kapital an die*den Begünstigte*n auszuzahlen.

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Einzahlungen in die Säule 3a

Bis wann muss man einzahlen?

Sowohl Arbeitnehmer*innen als auch Selbstständige haben die Möglichkeit, in die Säule 3a einzuzahlen. Die Zahlungen müssen spätestens am 31. Dezember des entsprechenden Jahres auf das Konto eingezahlt werden. Wenn das Geld am Bankschalter eingezahlt werden soll, muss dies bis zum 22. Dezember geschehen.

Eine Weiterführung der Säule 3a nach der Pensionierung ist maximal 5 weitere Jahre möglich. Dafür muss allerdings weiter ein AHV-pflichtiges Einkommen bezogen werden.

Wie hoch ist der Maximalbeitrag 2023?

Sowohl Arbeitnehmende als auch Selbständigerwerbende haben die Möglichkeit, ihre Beiträge an die Säule 3a von ihrem Einkommen für die direkte Bundes-, Staats- und Gemeindesteuer abzuziehen. Der Höchstbetrag für die Säule 3a wird alle zwei Jahre vom Bundesrat für diesen Zweck festgelegt:

  • Im Jahr 2023 haben Erwerbstätige mit einer Pensionskasse die Möglichkeit, bis zu CHF 7’056 einzuzahlen.

Ohne Pensionskasse

Erwerbstätige, die keine Pensionskasse haben, können bis zu 20 % ihres Nettoeinkommens einzahlen, höchstens jedoch CHF 35’280.

Säule 3a – Steuerersparnis

Die genaue Höhe der Steuerersparnis hängt von individuellen Faktoren ab, wie z. B. dem Einkommen und dem Wohnkanton. Die Beiträge zur Säule 3a werden vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen, wodurch sich die gesamte Steuerlast verringert. 

Beispiel:

  • Ehepaar in Zürich gemeinsames steuerbares Einkommen 150’000.- = jährliche Steuerersparnis CHF 4’398.-
  • Ehepaar in Bern gemeinsames steuerbares Einkommen 100’000.- = jährliche Steuerersparnis CHF 3’811.-t
  • Einzelperson Zug steuerbares Einkommen 250’000.- = jährliche Steuerersparnis CHF 1’699.-
  • Ehepaar in St.Gallen gemeinsames steuerbares EinkommenEinkommen 200’000.- = jährliche Steuerersparnis CHF 5’261.-
Arten der Todesfallversicherung

Säule 3a – Einzahlung und Auszahlung im selben Jahr?

Eine Einzahlung und Auszahlung in die Säule 3a im selben Jahr ist möglich. Es gibt keine Sperrfrist, wie sie beim Einkauf in die Pensionskasse (2. Säule) bekannt ist.

Auch ohne ein Erwerbseinkommen kann in die Säule 3a eingezahlt werden – vorausgesetzt, es wird Arbeitslosengeld bezogen und die betroffene Person ist bei der Auffangeinrichtung der beruflichen Vorsorge gegen Tod und Invalidität versichert. Der maximale Betrag für diese Einzahlungen beträgt 7’056 CHF pro Jahr. Wird kein Einkommen generiert, so darf man nicht in die Säule 3a einzahlen. 

Ohne Einkommen fallen keine/kaum Steuern an – entsprechend sind die Steuervorteile der Säule 3a auch nicht in Abzug zu bringen. Die Wiederaufnahme der Einzahlungen ist erst möglich, wenn einer neuen Arbeit nachgegangen wird, die ein AHV-pflichtiges Einkommen generiert. Dabei gilt jeweils das Kalenderjahr. 

Es ist durchaus möglich, dass sich in diesem Jahr die Ausgangslage mehrfach verändert. Der ausschlaggebende Punkt ist, dass im Kalenderjahr ein AHV-pflichtiges Einkommen generiert wurde und die 3a Einzahlungen 20 % des Nettoeinkommens nicht übersteigen.

Rückwirkend einzahlen

Rückwirkend können keine Einzahlungen in die dritte Säule erfolgen. Weder in Form von Teilbeträgen noch in Form des Maximalbetrags. Einzahlungen in die Säule 3a und die steuerliche Abzugsfähigkeit sind nur für das laufende Steuerjahr zulässig.

Zu viel eingezahlt

Es gibt für jedes Jahr einen Maximalbetrag, den man in die Säule 3a einzahlen darf. Wird dieser Maximalbetrag überschritten, so kann es steuerliche Komplikationen geben. Sollte zu viel eingezahlt werden, so wird die zuständige Steuerbehörde eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Beiträge verlangen und die Beiträge müssen von dem Säule 3a Konto auf das Ausgangskonto retourniert werden.

Säule 3a – Auszahlung

Die Säule 3a bezeichnet man nicht ohne Grund als gebundene Vorsorge, denn das in ihr angesparte Kapital kann in der Regel nicht vorzeitig bezogen werden. Ohne triftigen Grund in Form von Erfüllung der gegebenen Voraussetzungen darf das Kapital frühestens 5 Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters bezogen werden. Es muss spätestens nach Erreichen des Anspruchsalters bezogen werden. Für Männer beträgt das Rentenalter 65 Jahre, für Frauen 64. 

Auszahlung bei einer Pensionierung

Um die Gelder aus der Säule 3a beziehen zu können, muss die Säule 3a aktiv aufgelöst werden – eine Auszahlung der Gelder erfolgt also nicht automatisch. Frühestens fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters kann ein Antrag auf Auszahlung gestellt werden.

Für die Auszahlung muss man mit der entsprechenden Bank oder der Versicherung in Kontakt gesetzt werden. Die Bank oder die Versicherung stellt dann ein Antragsformular zur Verfügung, das ausgefüllt werden muss.

Bei der ordentlichen Auszahlung der Gelder aus der Säule 3a sind keine Teilauszahlungen möglich. Es wird also direkt das gesamte angesparte Kapital aus der Säule bezogen. Demnach werden die Gelder nicht wie bei einer Rente monatlich bezogen, sondern werden in vollem Umfang überwiesen. Diese Auszahlung muss in der Steuererklärung vermerkt werden.

Spätestens fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters – bei Frauen mit 69, bei Männern mit 70 Jahren – müssen die Gelder aus der Säule 3a bezogen werden.

Einkauf in die Pensionskasse – Anrechnung Säule 3a

Gelder aus der Säule 3a (3. Säule) dürfen in die Pensionskasse (2. Säule) überwiesen werden. Beim Bezug von Geldern aus der Säule 3a mit sofortiger Einzahlung in die Pensionskasse fallen keine Steuern an. Damit kann unter gewissen Umständen die Steuerprogression bei der Auszahlung der 3a Gelder gebrochen werden.

Vorzeitige Pensionierung

Es ist nicht möglich, nach einer vorzeitigen Pensionierung Beiträge in die gebundene Vorsorge 3a einzuzahlen. Die Rente, die man bei der vorzeitigen Pensionierung bezieht, wird als sogenanntes Ersatzeinkommen gewertet und wird damit nicht mehr als Arbeitseinkommen gewertet.

Weiterführung Säule 3a nach Pensionierung

Der Bezug der Gelder aus der 3. Säule darf nach der Pensionierung um 5 Jahre aufgeschoben werden, – bei Frauen bis zum 69., bei Männern bis zum 70. Lebensjahr – sofern weiterhin ein AHV-fälliges Einkommen bezogen wird, das durch einen Arbeitgeber vergütet wird.

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Todesfallversicherung Steuern

Säule 3a – Steuern

Die Beiträge in die Säule 3a sind steuerlich abzugsfähig. Je nach Wohnort und Zivilstand lassen sich jährlich erhebliche Steuerersparnisse erzielen, die sich auf mehrere tausend Franken belaufen können. Zudem unterliegt das 3a-Kapital nicht der Vermögensbesteuerung. Bei der Auszahlung der Gelder fällt eine reduzierte Einkommensteuer an.

Diese entspricht nur ⅕ des gewohnten Einkommensteuersatzes und wird getrennt zum Erwerbseinkommen versteuert – dadurch entfällt eine Steuerprogression.  

Steuererklärung

Die geleisteten Beiträge in die 3. Säule sind in der Steuererklärung zu deklarieren und in Abzug zu bringen. Dazu stellen die Banken und Versicherer eine Bescheinigung aus, die der Steuererklärung beizulegen ist. Zahlt man in mehrere 3. Säulen gleichzeitig ein, müssen Deklarationen von allen Anbietern beigelegt werden.

Säule 3a – Vor- und Nachteile

Der grösste Vorteil, den die Säule 3a bietet, ist, dass die Einzahlungen steuerlich abzugsfähig sind. Die Einzahlungen können demnach vom steuerlichen Einkommen abgezogen werden. Abhängig vom Wohnort und dem Zivilstand können so pro Jahr bis zu mehreren Tausend Franken eingespart werden.

In der Regel bieten die Säule 3a Sparkonten höhere Zinsen als reguläre Sparkonten. Zudem bieten die Fondskonten der Säule 3a die Chance, von höheren Renditen zu profitieren.

Eine frühzeitige Auszahlung der Säule 3a ist nur unter Erfüllung vorgegebener Voraussetzungen möglich – etwa beim Kauf eines Eigenheims, beim Beginn einer Selbstständigkeit, bei Auswanderung usw.

Das macht die Säule 3a weniger flexibel als die Säule 3b. Zudem ist die jährliche Beitragshöhe in die Säule 3a begrenzt – die Säule 3b hingegen kennt kein Einzahlungslimit.

Säule 3a – Investieren

In der Schweizer Rentensystematik stellt die Säule 3a den freiwilligen und privaten Teil des Systems dar. Die 3. Säule soll die Versorgungslücke aus der ersten und zweiten Säule schliessen. Diese Lücke entsteht, da die erste und zweite Säule nur 60–70 % des vorherigen Lohns abdecken. 

Die dritte Säule kann auf verschiedene Weisen investiert werden, einschliesslich über ein Festzins-Konto, Wertpapiere, Immobilien oder Aktienfonds.

Fest verzinstes Konto

Bei Säule 3a Festzins-Konten liegt der erwartete Zinssatz zwischen 0,25 % und 2 %. Diese Art von Konto wird allgemein als stabiler und weniger riskant betrachtet, bietet aber auch eine geringere potenzielle Rendite im Vergleich zu anderen Anlageformen.

Wertschriften

Wird das Guthaben der Säule 3a in Wertschriften angelegt, bringt das – im Vergleich mit einem 3a Konto – eine höhere Chance auf Renditen mit sich.

Aktienfonds

Im Rahmen der Säule 3a gibt es verschiedene Anlagemöglichkeiten, darunter auch die Investition in Aktienfonds. Aktienfonds bieten in der Regel höhere Ertragspotenziale als festverzinsliche Konten, sind jedoch auch mit höheren Risiken verbunden. Es ist wichtig zu beachten, dass die Leistung von Aktienfonds von vielen Faktoren abhängt, einschliesslich der allgemeinen Wirtschaftslage und der Performance der einzelnen im Fonds enthaltenen Aktien.

Invest in Immobilien

Eine beliebte Alternative ist die Investition in Immobilienfonds. Sie haben nicht dieselben grossen Schwankungen wie Aktienfonds und bieten durchaus höhere Renditen als fest verzinste Konten. Bei Immobilienfonds kann man mit erwarteten Renditen von 3 bis 4 % rechnen. Dabei ist es ratsam darauf zu achten, dass die Immobilien in der Schweiz stehen – so lässt sich das Währungsrisiko vermeiden. Da ein Immobilienfonds ein Immobilienportfolio beinhaltet, diversifiziert sich das Risiko dieser Anlageform.

Säule 3a –
Rendite durch den Zinseszins

Albert Einstein soll einst gesagt haben: «Der Zinseszinseffekt ist das achte Weltwunder. Wer ihn versteht, verdient daran, alle anderen bezahlen ihn.» 

Selbst bei geringen Zinsen ist das Resultat auf lange Zeit sehr beeindruckend. Vielfach lebt man im Hier und Jetzt, die Renditen sind profitabel, doch nicht beeindruckend. Das Ziel der 3. Säule liegt in einem langen Anlagehorizont. So kommt der Zinseszins besonders gut zum Vorschein, denn die grössten Gewinne entstehen in den letzten Anlagejahren.

Lassen wir einfach die Zahlen für sich sprechen:

  • Jährliche Einzahlung von CHF 7056.-
  • Laufzeit 30 Jahre 
  • Rendite 5 % Zinsen
  • Gewinn in den letzten 2 Jahren: CHF 42’592.-

Dieses Beispiel zeigt, was man verpasst hätte, hätte man zwei Jahre später mit dem Sparen der 3. Säule begonnen. Es zeigt, wie enorm der Gewinn der letzten zwei Jahre ist – und das ist allein der exponentiellen Kraft des Zinseszinses zu verdanken.

Wer das Sparen und die Planung der Vorsorge vor sich hin schiebt, verpasst die grössten Gewinne seines Lebens – und die können auch nicht mehr eingeholt werden.

Deshalb empfehlen wir, sich lieber früher als später um die eigene Vorsorge zu kümmern und das mit kleineren Beträgen. Nur so kann man den vollen Vorteil des Zinseszinses für sich nutzen – denn verlorene Zeit lässt sich im Nachhinein nicht mehr aufholen.

ETF (Exchange Trade Fund)

ETFs (Exchange Traded Funds) sind passive Indexfonds, die automatisch den Marktindex abbilden. Dabei wird die Verwaltung dieser Fonds auf ein Minimum reduziert und dem Markt überlassen. Macht etwa der Swiss Market Index (SMI) eine Kursbewegung mit, macht ein ETF auf dem Markt diese Bewegung automatisch mit. 

ETF sind synthetische Fonds. Bei einem solchen synthetischen Fond, wird nicht direkt in Titel investiert, die in dem Index enthalten sind. Stattdessen werden Derivate – Tauschgeschäfte – genutzt, um den Index zu repräsentieren. Anleger*innen investieren mit ETFs in mehrere Unternehmen aus einer Region oder aus einer Branche. 

Anders als ein ETF werden aktive Fonds – ein Bündel von Aktien – von Fondsmanager*innen verwaltet. Die Manager*innen zielen darauf ab, den Markt zu übertreffen. Die Fonds werden über Fondsgesellschaften oder über Banken gehandelt. 

Fonds sowie ETFs beinhalten Aktien einzelner Unternehmen in einem Bündel. Dabei bilden ETFs die Entwicklung des Aktienindex ab, während gemanagte Fonds versuchen, besser abzuschneiden, indem bestimmte Aktien ausgewählt werden. 

Beliebt in der Schweiz sind für ETFs die Anbieter BlackRock und USB – besonders die von beiden angebotenen SIM-ETFs werden gerne genutzt.

Fazit

Die Säule 3a ist ein wichtiger Pfeiler der privaten Altersvorsorge in der Schweiz. Sie ermöglicht es, Personen gegen Schicksalsschläge abzusichern und gleichzeitig Kapital fürs Alter anzusparen. Jede Person, die in der Schweiz arbeitet und mindestens 18 Jahre alt ist, kann in die Säule 3a einzahlen.

Bei den Einzahlungen in die Säule 3a kann dann von Steuervorteilen profitiert werden. Die Säule kann für finanziell intensive Ereignisse – wie den Kauf einer Immobilie, eine Hypothek oder Selbstständigkeit – bezogen werden.

Ansonsten ist das Kapital bis zu fünf Jahre vor der Rente gebunden. Die maximalen Beiträge in die Säule 3a werden alle zwei Jahre vom Bundesrat festgelegt.

Im Jahr 2023 liegt der Höchstbeitrag mit Anschluss an eine Pensionskasse bei CHF 7’056, ohne Anschluss an eine Pensionskasse liegt der Beitrag bei CHF 35’280 (maximal 20 % des Nettoeinkommens).

Wie du die Säule 3a am besten zu deinen Vorteilen nutzen kannst, kannst du kostenlos in einer Vorsorgeberatung mit uns herausfinden.

Unser Angebot

Fragen & Antworten

Wie viele Säule 3a-Konten darf man haben?

Für die Anzahl der Säule 3a-Konten gibt es keinerlei Beschränkungen. Erfahrungsgemäss wird die Auszahlung der ersten Säule 3a von den weiteren 3a Bezügen gesondert versteuert. Der Bezug aller weiteren 3. Säulen wird gemeinsam versteuert – deshalb sollte die Auszahlung gut geplant sein.

Lohnt sich die Einzahlung in die Säule 3a?

Eine Einzahlung in die Säule 3a – oder die Säule 3b – lohnt sich für Selbstständige und Angestellte. Der steuerliche Anreiz ist wie ein garantierter Zins zu betrachten und daher sehr lukrativ. Wer die finanzielle Absicherung bei einem Schicksalsschlag sucht, findet in der 3. Säule alle notwendigen Instrumente, um eine individuelle Absicherung zu ermöglichen.

Das Sparen kann so individuell gestaltet werden, dass es den persönlichen Bedürfnissen jedes Einzelnen entspricht. Je früher man investiert ist, desto grösser sind die Chancen auf überdurchschnittlich hohe Gewinne.

Säule 3a – welches Mindesteinkommen benötige ich für die Einzahlung?

Um in die Säule 3a einzahlen zu können, muss ein AHV-pflichtiges Einkommen bezogen werden – es müssen also mehr als CHF 2’300,- im Jahr verdient werden. 

Säule 3a – Wie hoch ist die Steuer bei der Auszahlung?

Bei der Auszahlung des Kapitals aus der Säule 3a fallen Steuern auf verschiedenen Ebenen an: auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Allerdings ist der Steuersatz auf die Auszahlungen tiefer als der Steuersatz auf Bundesebene. So beträgt er nur ⅕ der Bundessteuer und wird gesondert zum übrigen Einkommen versteuert.