Absicherung für Geschäftsführer
Das Ablebensrisiko eines*einer Geschäftspartner*in birgt ein Risiko, das oft übersehen wird. Mit oder ohne Firmenkredit oder sonstiger Fremdfinanzierung bringt der Todesfall einer Person, die signifikante Firmenanteile besitzt, das gesamte Unternehmen in Gefahr.
Verstirbt ein*e Geschäftsführer*in, übergehen dessen*deren Firmenanteile an seine*ihre Erben, welche von der Firma meist zurückgekauft werden. Dies erfordert allerdings sehr hohe finanzielle Mittel, welche meinst nicht gegeben sind.
Ist die Firma fremdfinanziert, verlangt der*die Geldgeber*in eine Absicherung für dessen*deren Finanzierung, um dem Risiko eines Todesfalls nicht ausgesetzt zu sein.
Wieso sollten Geschäftspartner den Todesfall absichern?
Eine angemessene Absicherung des Todesfalls von Geschäftspartner*innen gewährleistet, dass das Unternehmen auch nach dem Todesfall eines*einer Partner*in fortgeführt werden kann, ohne dass es zu finanziellen Engpässen und geschäftlichen Problemen kommt.
Wenn mehrere Personen in einer Firma grössere Firmenanteile besitzen, stellt das eine grosse Gefahr für die Firma dar. Das Problem ist folgendes: Wenn einer der Firmeninhaber verstirbt, gehen die Firmenanteile in die Erbmasse über. Wenn nun auch nur einzelne Erb*innen auf die Auszahlung beharren, kann das die Firma in ernsthafte finanzielle Probleme drängen.
Todesfall eines Geschäftspartners –
wer erbt die Firmenanteile?
Im Todesfall eines*einer Geschäftspartner*in gehen die Firmenanteile an die gesetzlichen Erb*innen. Meist wünschen sich diese den Wert der Firmenanteile ausbezahlt. Dies erfordert eine sehr hohe Liquidität der Firma, welche meist nicht gegeben ist.
Je nach individueller Lage kann das Unternehmen durch die Absicherung des Todesfalls die notwendigen finanziellen Mittel aufbringen, um etwa die Anteile des*der verstorbenen Partner*in zurückzukaufen.
Wie sich Geschäftspartner
gegenseitig absichern
Eine Versicherung für Führungskräfte, welche bedeutende Firmenanteile besitzen, ist von Vorteil. Geschäftspartner*innen können sich gegenseitig mit einer Todesfallversicherung absichern. Diese dient dazu, die finanziellen Auswirkungen des Todesfalls eines*einer Geschäftspartner*in auf das Unternehmen zu mindern.
Bei dieser Form der Absicherung sollte vor allem darauf geachtet werden, dass die Versicherungssumme ausreichend hoch ist und den jeweiligen Geschäftsanteil abdeckt. Die Versicherung kann so zwischen den einzelnen Geschäftspartner*innen abgeschlossen werden, dass sich jede*r Partner*in gegen den Todesfall des*der jeweils anderen Partner*in versichert.
Wie sichert man einen
Firmenkredit ab?
Im Todesfall des*der Geschäftsinhaber*in verlangt der*die Kreditgeber*in die Absicherung des Darlehens. Daher benötigt der*die Geschäftsinhaber*in eine Todesfallversicherung, welche den*die Kreditgeber*in im Todesfall begünstigt. Die Todesfallversicherung muss im Umfang des Geschäftskredits sein, damit die Bank, welche das Darlehen gibt, das ausgeliehene Geld im Todesfall zurückbekommt.
Fremdfinanzierung – Die Absicherung des Geschäftsinhabers
Wenn ein*e Firmeninhaber*in verstirbt, kann auch eine Fremdfinanzierung dem Unternehmen finanzielle Ressourcen bieten, um den Betrieb fortzusetzen und den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten, bis eine langfristige Lösung gefunden wird. Die durch die Fremdfinanzierung bereitgestellten Mittel können den Übergangsprozess erleichtern und somit ausreichend Zeit für die Suche nach einem*einer geeigneten Nachfolger*in gewinnen.
Fazit
Eine professionelle Beratung durch Expert*innen hilft dir dabei, eine für alle Beteiligten faire und angemessene Lösung zu finden, die die finanzielle Stabilität des Unternehmens und die Interessen aller Erb*innen berücksichtigt.
Für die Auswahl einer passenden Todesfallversicherung beraten wir dich unverbindlich in einem kostenlosen Beratungstermin. Zögere nicht, uns zu kontaktieren — unser Team besteht aus unabhängigen Expert*innen, die dir bei all deinen Fragen zur Seite stehen.
Unser Angebot
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- Kostenloses 30-minütiges Telefongespräch für Ihren Bedarf oder Ihre Fragen bzw. Kurzberatung
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- Erarbeiten von individuellen Lösungen
- Was sind meine Chancen & Risiken?
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FAQ – Fragen & Antworten
Warum ist die gegenseitige Absicherung von Geschäftspartnern wichtig?
Der langfristige Geschäftserfolg und die Stabilität der Firma hängen massgeblich von deren Geschäftspartner*innen ab, wenn diese grosse Firmenanteile besitzen. Wenn eine dieser Personen verstirbt, bedeutet das oft finanzielle Schwierigkeiten für die verbliebenen Geschäftspartner*innen.
Warum ist das Vererben von Anteilen problematisch für die Firma?
Wenn ein*e Geschäftspartner*in verstirbt, gehen dessen Firmenanteile an die Erb*innen. Wenn diese die Auszahlung der Anteile verlangen, reicht die Liquidität des Unternehmens oft nicht aus.
Warum sollte ich eine Geschäftspartner-Todesfallversicherung abschliessen?
Eine Todesfallversicherung ermöglicht es den Geschäftspartner*innen, sich gegenseitig gegen das Ablebensrisiko des jeweils anderen abzusichern. Die Versicherungssumme sollte den entsprechenden Geschäftsanteil ausreichend abdecken.