Säule 3a für Selbstständigkeit
Die 3. Säule der Vorsorge bietet Selbstständigen eine individuelle und vielseitige Möglichkeit, für die Zukunft vorzusorgen. Abseits der herkömmlichen Vorsorgeoptionen bietet die Säule 3a einen individuellen Rahmen, der eine Reihe von Anlagemöglichkeiten bereithält.
Vorteil der 3. Säule für Selbstständige
Für Selbstständige stellt die Altersvorsorge oft eine besondere Herausforderung dar – die Säule 3a jedoch bietet speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Vorteile. Ihr individueller Ansatz ermöglicht eine massgeschneiderte Vorsorge: Selbstständige können ihre Einzahlungen flexibel gestalten, abhängig von aktuellen Finanzierungsmöglichkeiten und zukünftigen Zielen.
Diese Flexibilität bezieht sich nicht nur auf die Höhe der Einzahlungen, sondern auch auf die Wahl der Anlagestrategie. So kann die Vorsorgeplanung individuell an verschiedene Lebensphasen angepasst werden.
Generell haben Selbstständigerwerbende bei der Säule 3a eine höhere Flexibilität bei der Auswahl der Anbieter und Anlagemöglichkeiten. Im Vergleich zu herkömmlichen Vorsorgeoptionen bietet die Säule 3a Selbstständigen eine breitere Palette von Investitionsmöglichkeiten, was potenziell höhere Renditen und eine bessere Diversifizierung des Vorsorgekapitals ermöglicht.
So viel dürfen Selbstständige in die
3. Säule einzahlen
Selbstständige haben klare Richtlinien für ihre Einzahlungen in die Säule 3a. Ab dem ersten Jahr der Selbständigkeit gelten unterschiedliche Höchstbeträge: Für diejenigen, die einer Pensionskasse angeschlossen sind, liegt das Maximum für 2024 bei CHF 7’056 für die Säule 3a.
Wer nicht an eine Pensionskasse gebunden ist, kann bis zu 20 % des Nettojahreseinkommens einzahlen, wobei die Obergrenze bei CHF 35’280 liegt. Eine interessante Nuance betrifft Selbstständige, die nebenbei in Teilzeit angestellt sind und dadurch mehr als CHF 25’725 verdienen. In solchen Fällen erfolgt die Vorsorge zwangsläufig über die Pensionskasse.
Obwohl sie selbstständig sind, gelten sie als pensionskassenpflichtig und sind dementsprechend auf den maximal steuerlich abzugsfähigen Betrag von CHF 7’056 begrenzt.
Selbstständig und angestellt im Vergleich
Angestellte bzw. Unselbstständige, die einer Pensionskasse angeschlossen sind, unterliegen ebenfalls einer maximalen Einzahlungsgrenze von CHF 7’056.
Bezug der Säule 3a – ab wann?
Der Bezug der Säule 3a unterliegt klaren zeitlichen Rahmenbedingungen und Zweckbestimmungen. Ein Vorbezug ist frühestens fünf Jahre vor dem Erreichen des AHV-Alters möglich, da diese Gelder zweckgebunden sind. Es besteht auch die Option, bis zu fünf Jahre nach Erreichen des AHV-Alters darauf zuzugreifen, vorausgesetzt, man arbeitet noch.
Eine wichtige Ausnahme gilt bei der Aufnahme oder beim Wechsel der Selbständigkeit. In solchen Fällen ist es möglich, das Guthaben der Säule 3a für die Finanzierung vorzubeziehen. Dieser Vorbezug ist jedoch nur innerhalb eines Jahres nach Beginn oder Wechsel der selbständigen Erwerbstätigkeit gestattet.
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Fragen & Antworten
Für wen lohnt sich Säule 3a?
Die Säule 3a eignet sich besonders für Personen, die selbstständig sind oder keine berufliche Vorsorge über eine Pensionskasse haben. Auch für Personen, die ihre Altersvorsorge optimieren und von steuerlichen Vorteilen profitieren möchten, ist diese Vorsorge eine Option.
Was passiert, wenn ich zu viel in Säule 3a einzahle?
Wird der Maximalbetrag überschritten, schreitet die Steuerverwaltung ein. Den entsprechenden Betrag kann man sich dann mit einer Bescheinigung zurückerstatten lassen.
Wie wird die 3. Säule besteuert?
Der Steuersatz der 3. Säule beträgt auf Bundesebene ein Fünftel der ordentlichen Bundessteuer. Auf Kantons- und Gemeindeebene gibt es unterschiedliche Tarife.