Todesfallversicherung & Steuern:
Was sollte man wissen?
Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine der schwierigsten Erfahrungen, die man im Leben durchmachen kann. Doch nicht nur der emotionale Schmerz, sondern auch finanzielle Belastungen können auf die Hinterbliebenen zukommen. Eine Möglichkeit, um sich finanziell abzusichern, ist der Abschluss einer Todesfallversicherung.
Doch dabei gibt es einige Aspekte zu beachten, insbesondere in Bezug auf Steuern. In diesem Zusammenhang sollte man sich im Vorfeld gründlich informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden und für die Liebsten auch im Todesfall bestmöglich vorgesorgt zu haben.
Todesfallversicherung –
Was ist das?
Eine Todesfallversicherung ist eine Versicherung, die im Todesfall des/der Versicherten eine vorab festgelegte Summe auszahlt. Die Versicherungssumme kann dabei individuell festgelegt werden und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Alter und dem Gesundheitszustand des/der Versicherten.
Beiträge können unterschiedlich hoch ausfallen, je nachdem, wie hoch das Risiko eingeschätzt wird, dass der/die Versicherte frühzeitig verstirbt. Es gibt verschiedene Arten von Todesfallversicherungen, die sich hinsichtlich der Laufzeit, der Versicherungssumme und der Beiträge unterscheiden.
So gibt es etwa die Risikolebensversicherung, bei der eine hohe Versicherungssumme im Todesfall des/der Versicherten ausgeschüttet wird, die allerdings auch vergleichsweise hohe Beiträge mit sich bringt. Eine andere Variante ist die Sterbegeldversicherung, die eine kleinere Versicherungssumme auszahlt und in der Regel auch günstiger ist.
Vorteile einer Todesfallversicherung
- Günstige Prämien: Da die Todesfallversicherung nur das Risiko des Todes absichert, sind die Prämien in der Regel günstiger als bei einer Kapitallebensversicherung, bei der auch ein Sparanteil enthalten ist.
- Flexibilität: Die Verträge sind in der Regel flexibel zu gestalten und können an die individuellen Bedürfnisse des/der Versicherten angepasst werden, beispielsweise hinsichtlich der Laufzeit, der Versicherungssumme oder der Begünstigung.
- Steuerfreie Auszahlung: Die Auszahlung im Todesfall ist in der Regel steuerfrei, sodass die Hinterbliebenen den vollen Betrag erhalten.
Die Todesfallversicherung ist eine sinnvolle Möglichkeit, um die finanzielle Absicherung der Lieben im Todesfall zu gewährleisten. Wie hoch die Prämien für eine solche Versicherung ausfallen könnten und welche Versicherungssumme für die individuelle Situation angemessen ist, kann unser Todesfallversicherung-Rechner zeigen. Nutze den Rechner und gehe so den ersten Schritt in Richtung finanzieller Sicherheit deiner Familie.
Todesfallversicherung und Steuern
Die Auszahlung aus einer Todesfallversicherung ist in der Schweiz grundsätzlich steuerfrei, sodass die Versicherungssumme, die nach dem Ableben der versicherten Person an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird, nicht der Einkommenssteuer unterliegt.
Überschreitet jedoch die Versicherungssumme den gesetzlichen Freibetrag von 20.000 CHF und ist der Begünstigte nicht der Ehepartner oder ein direkter Nachkomme, kann Erbschaftssteuer erhoben werden, deren Satz abhängig vom Verwandtschaftsgrad variiert.
Wird die Todesfallversicherung als Teil einer Risikolebensversicherung abgeschlossen und der Versicherungsnehmer die Beiträge als Vorsorgeaufwendungen in seiner Steuererklärung geltend macht.
Allerdings ist der Maximalbetrag, der als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar ist, meist bereits durch die Krankenkassenprämien ausgeschöpft. Daher sollten Versicherungsnehmer im Vorfeld genau abwägen, ob sich eine solche Deklaration als Versicherungsprämie lohnt.
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Todesfallversicherungsprämie bei den Steuern abziehen
Eine Möglichkeit, um die Todesfallversicherungsprämie bei den Steuern abzuziehen, ist der Abschluss einer Todesfallversicherung über die Säule 3a. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Vorsorgeform in der Schweiz, die steuerlich begünstigt ist. Die Beiträge, die in die Säule 3a einbezahlt werden, können als Vorsorgeaufwendungen von den Steuern abgezogen werden.
Dies gilt auch für die Todesfallversicherungsprämie, die im Rahmen der Säule 3a abgeschlossen wird. Dabei ist die Prämie vollumfänglich abzugsfähig. Allerdings gibt es auch hier bestimmte Höchstgrenzen, die beachtet werden müssen. Der maximale steuerlich abzugsfähige Betrag liegt bei CHF 7056.- (Stand 2023). Insgesamt bietet die Säule 3a eine attraktive Möglichkeit, um die Todesfallversicherung steuerlich geltend zu machen und damit die finanzielle Belastung im Todesfall zu mindern.
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Fazit
Eine Todesfallversicherung ist eine sinnvolle Möglichkeit, um die finanzielle Sicherheit der Hinterbliebenen im Todesfall zu gewährleisten. Die Versicherungssumme kann individuell festgelegt werden und die Prämien sind im Vergleich zu anderen Versicherungen geringer. Die Auszahlung im Todesfall ist in der Regel steuerfrei, wobei es Ausnahmen gibt, wenn die Versicherungssumme über dem gesetzlichen Freibetrag liegt und der/die Begünstigte nicht der/die Ehepartner*in oder ein Kind des/der Verstorbenen ist.
Eine Möglichkeit, um die Todesfallversicherungsprämie bei den Steuern abzuziehen, ist der Abschluss einer Todesfallversicherung über die Säule 3a. Hierbei können die Beiträge als Vorsorgeaufwendungen von den Steuern abgezogen werden, was die finanzielle Belastung im Todesfall mindern kann. Es ist jedoch wichtig, sich im Vorfeld gründlich über die verschiedenen Angebote und Steuervorschriften zu informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden und für die Liebsten bestmöglich vorgesorgt zu haben.
Schliesse also noch heute mit deiner Todesfallversicherung die Vorsorgelücken von morgen und gestalte aktiv die Zukunft deiner Liebsten.
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FAQ – Fragen & Antworten
Kann man eine Todesfallversicherung von den Steuern abziehen?
Ja, unter bestimmten Bedingungen kann die Prämie einer Todesfallversicherung von den Steuern abgezogen werden. Beispielsweise, wenn die Todesfallversicherung als Teil einer Risikolebensversicherung abgeschlossen wird und der Versicherungsnehmer die Beiträge als Vorsorgeaufwendungen in seiner Steuererklärung geltend macht. Auch über die Säule 3a in der Schweiz können Beiträge zur Todesfallversicherung von den Steuern abgezogen werden.
Ist die Auszahlung einer Todesfallversicherung steuerpflichtig?
Nein, die Auszahlung einer Todesfallversicherung ist in der Regel steuerfrei. Ausnahmen gibt es, wenn die Versicherungssumme über dem gesetzlichen Freibetrag liegt und der Begünstigte nicht der/die Ehepartner*in oder ein Kind des Verstorbenen ist.
Ist eine Todesfallleistung steuerpflichtig?
Nein, eine Todesfallleistung ist in der Regel steuerfrei. Ausnahmen gibt es, wenn die Versicherungssumme über dem gesetzlichen Freibetrag liegt und der Begünstigte nicht der/die Ehepartner*in oder ein Kind des Verstorbenen ist.
Für wen lohnt sich eine Todesfallversicherung?
Eine Todesfallversicherung kann sich für Menschen lohnen, die ihre Hinterbliebenen im Todesfall finanziell absichern möchten. Insbesondere wenn die Familie auf das Einkommen des/der Verstorbenen angewiesen ist, kann eine Todesfallversicherung die finanzielle Belastung im Todesfall mindern. Aber auch für Singles kann eine Todesfallversicherung sinnvoll sein, um etwa die Beerdigungskosten abzudecken.
Gerne sichern sich Geschäftspartner*innen gegenseitig mit einer Todesfallversicherung ab. Dies dient der Absicherung der Firma. Im Falle eines Todesfalles gehen die Firmenanteile des/der Verstorbenen sonst in die Erbmasse über. Möchten die Hinterbliebenen nun die Anteile ausgezahlt bekommen, mangelt es der Firma häufig an nötiger Liquidität. Wenn eine Firma Fremdkapital bezieht, wird häufig eine Todesfallversicherung vom Kapitalgeber verlangt.
Wen begünstigt eine Todesfallversicherung?
Eine Todesfallversicherung begünstigt in der Regel die Hinterbliebenen des/der Verstorbenen. Dabei kann der/die Begünstigte frei gewählt werden. Häufig werden Ehepartner*innen, Kinder, andere Verwandten oder Geschäftspartner*innen als Begünstigte gewählt.