ANobAG Versicherungspaket inkl. Pensionskasse (BVG)
Wir bieten Lösungen für ANobAG: Pensionskassen, Krankentaggeld, Unfallversicherungen und Payroll – effizient, sicher und optimal abgestimmt auf deine Bedürfnisse.
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Problematik Pensionskasse und ANobAG
Ein ANOBAG Angestellter in der Schweiz braucht von Gesetzes wegen eine Pensionskasse, welche die Richtlinien von ANobAG erfüllt. Eine Pensionskasse zu erhalten, welche dem ANobAG Status gerecht wird, ist ein schwieriges Unterfangen.
Zum einen bieten nur wenige Pensionskassen eine Lösung, zum anderen fehlt vielen Pensionskassen die Erfahrung für die rechtssichere Umsetzung, was zu Komplikationen mit den Behörden führt.
Darauf haben wir uns spezialisiert und ermöglichen den ANobAG Angestellten eine rechtskonforme Versicherungslösung bei diversen Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen.
Auf Wunsch bieten wir alles rund um die Administration und einen umfangreichen Payroll Service an.
Doch wie funktioniert das System der Pensionskasse für ANobAGs, und welche Besonderheiten gibt es zu beachten? In diesem Artikel werfen wir einen genaueren Blick auf die Thematik und beleuchten die wichtigsten Aspekte, die ANobAGs bei der Planung ihrer Altersvorsorge berücksichtigen sollten.
Was ist ANobAG?
ANobAG steht für „Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber“ und beschreibt eine besondere arbeitsrechtliche Situation in der Schweiz. Diese Regelung betrifft Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber ihren Firmensitz im Ausland haben und somit nicht in der Schweiz ansässig sind. Trotz der ausländischen Ansässigkeit des Arbeitgebers müssen diese Arbeitnehmer die Schweizer Gesetzgebung in Bezug auf Sozialversicherungen erfüllen.
ANobAG und die Pensionskasse (BVG) – Unterschiede
Die Regelungen der Pensionskasse sind vor allem davon abhängig, woher der ausländische Arbeitgeber des schweizer Arbeitnehmers kommt:
Echte ANobAG – Arbeitnehmer mit Arbeitgebern aus nicht EU/EFTA-Staaten (Drittstaaten)
Als echter ANobAG gilt ein Schweizer Arbeitnehmer, der einen Arbeitgeber hat, der nicht in der EU oder EFTA ansässig ist, also aus sogenannten Drittstaaten kommt. Ein solcher Arbeitnehmer ist nicht dazu verpflichtet, Beiträge an die Schweizer Sozialversicherung zu zahlen.
In einem solchen Fall muss sich der ANobAG bei der Ausgleichskasse anmelden und die Sozialversicherungsbeiträge lückenlos selbst tragen. Das bedeutet, dass er seinen eigenen Anteil und den Teil, den üblicherweise die Arbeitnehmer zahlen würde, übernehmen muss.
Ausgleichskasse: Die Ausgleichskasse ist ein dezentrales Organ der AHV. Sie ist für Verwaltungsaufgaben der AHV zuständig.
Unechte ANobAG – Arbeitnehmer mit Arbeitgebern aus EU/EFTA-Staaten
Zwischen der Schweiz und der EU/EFTA besteht ein Sozialversicherungsabkommen – das bedeutet, dass Arbeitgeber aus der EU/EFTA dazu verpflichtet sind, Beiträge an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) zu zahlen. Auch eine gesetzliche Unfallversicherung ist obligatorisch. Sie stellt sicher, dass Arbeitnehmer vor den finanziellen Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten geschützt sind.
Für ausländische Arbeitgeber ist es also am einfachsten, sich als Arbeitgeber bei einer Ausgleichskasse in der Schweiz anzumelden und ein Versicherungspaket mit allen erforderlichen Versicherungen für seine Arbeitnehmer abzuschliessen – das ist Dank des bilateralen Abkommens zwischen der Schweiz und der EU/EFTA zulässig.
Zu dieser Anmeldung ist der Arbeitgeber allerdings nicht verpflichtet. Wenn er sich nicht bei der Ausgleichskasse anmelden möchte, dann muss er das nicht tun. Allerdings muss dann der Arbeitnehmer in der Schweiz als ANobAG angemeldet werden. Diese Anmeldung bedeutet dann, dass der Arbeitnehmer seine Sozialversicherungsbeiträge selbst zahlen muss.
Aber: Der Arbeitgeber haftet immer noch für seinen Anteil, da EU/EFTA-Arbeitsgeber dennoch die Verantwortung für die Sozialversicherungsbeiträge ihrer Schweizer Arbeitnehmer trägt.
Die Vereinbarung bedeutet lediglich, dass die Arbeitnehmer sowohl die Beiträge als auch die Verwaltungskosten, die sonst der Arbeitgeber zahlt, selbst zahlt. Allerdings müssen die Arbeitgeber ihren Beitrag und ihre Beteiligung an den Kosten auf den Lohn der Arbeitnehmer aufschlagen.
Wenn der ausländische Arbeitgeber sich nicht bei der Ausgleichskasse anmelden möchte, ist er dennoch dazu verpflichtet, die Ausgleichskasse über die Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer zu informieren. So weist der Arbeitnehmer nach, dass er seinen Sozialversicherungspflichtigen nachkommt.
Pensionskassenbeiträge für ANobAG
Wie bereits erläutert, hängt die Pensionskasse stark damit zusammen, wo der ausländische Arbeitnehmer seinen Sitz hat:
Unechte ANobAG sind genau so dem BVG unterstellt, wie Schweizer Arbeitnehmer, die bei Schweizer Arbeitgebern arbeiten. Allerdings wird der Aufbau einer beruflichen Vorsorge erschwert, da nicht alle Versicherungen Pensionskassenlösungen für ANobAG-Arbeitnehmer bereitstellen.
Fragen & Antworten
Welche Rolle spielt die Ausgleichskasse für ANobAGs?
Die Ausgleichskasse ist für die Verwaltung der AHV-Beiträge zuständig. ANobAGs müssen sich bei einer Ausgleichskasse anmelden, um ihre Sozialversicherungsbeiträge korrekt abzuwickeln.
Was ist das 3-Säulen-System der Altersvorsorge in der Schweiz?
Das 3-Säulen-System der Schweiz besteht aus:
- Erste Säule: Staatliche Vorsorge (AHV/IV), die den Grundbedarf abdeckt und durch Ergänzungsleistungen ergänzt wird.
- Zweite Säule: Berufliche Vorsorge (BVG), die den Lebensstandard sichert und durch den Arbeitgeber organisiert wird.
- Dritte Säule: Private Vorsorge, die freiwillig ist und Vorsorgelücken schliesst, unterteilt in gebundene (3a) und freie Vorsorge (3b)
Wie können ANobAGs ihre Rentenlücke schliessen?
ANobAGs können ihre Rentenlücke schliessen, indem sie in die dritte Säule investieren oder Einkäufe in die Pensionskasse tätigen.
Jetzt melden, wir begleiten Sie gerne!