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Aus der EU in die Schweiz einwandern – Alles zu Versicherung, KFZ und Vorsorge

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Bürger aus der Europäischen Union können dank des geschlossenen Abkommens mit Brüssel aus dem Jahr 1999 relativ einfach in die Schweiz einwandern und dürfen in der Schweiz frei leben und arbeiten. Wenn Sie in die Schweiz einwandern, gibt im Bereich der Altersvorsorge und der Versicherungen einige Dinge, die Sie beachten sollten. Insbesondere die 3. Säule der Altersvorsorge in der Schweiz ist für Einwanderer interessant. Denn hierüber haben Sie die Möglichkeit, eventuelle Vorsorgelücken zu schliessen, damit Sie im Alter finanziell abgesichert sind. Wie das funktioniert, welche Versicherungen für Einwanderer sonst noch wichtig sind und was Sie sonst noch über den Aufenthalt, die Vorsorge und die Arbeitssituation in der Schweiz wissen sollten, erfahren Sie hier.

Allgemeine Informationen, wenn Sie in die Schweiz einwandern möchten

Da die Schweiz kein EU-Mitglied ist, können Sie nicht so frei ein- und ausreisen, wie in andere EU-Länder. Wer länger bleiben oder sogar arbeiten bzw. einwandern möchte, kommt also um den Weg aufs Amt des jeweiligen Kantons nicht herum. Ab einem Aufenthalt von 90 Tagen und mehr müssen Sie das zuständige Migrationsamt aufsuchen und einen Aufenthaltstitel beantragen. Ausserdem müssen Sie sich in der neuen Gemeinde anmelden und eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Dies muss spätestens 14 Tage nach der Einreise und auf jeden Fall vor dem ersten Arbeitstag in der Schweiz geschehen. Darüber hinaus können Sie nur in die Schweiz einwandern, wenn Sie nachweisen können, dass Sie in der Lage sind, für Ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Dies kann mithilfe eines Arbeitsvertrags oder über den Nachweis eines ausreichenden Vermögens geschehen. Um in der Schweiz zu arbeiten, benötigen Sie in jedem Fall eine Arbeitserlaubnis.

Verschiedene Aufenthaltsbewilligungen in der Schweiz

  • Bewilligung B (Aufenthaltsbewilligung): Bewilligung mit Arbeitserlaubnis. Vorlage eines mindestens 12 Monate gültigen Arbeitsvertrags. Sie ist 5 Jahre gültig.
  • Bewilligung C (Niederlassungsbewilligung): Sie ist zeitlich unbeschränkt und gilt für Einwanderer, die bereits 5 Jahre ununterbrochen in der Schweiz sind.
  • Bewilligung G (Grenzgängerbewilligung): Diese gilt für alle, die in der Schweiz arbeiten, aber einen Wohnsitz ausserhalb der Schweiz haben. Sie müssen mindestens 1 Mal pro Woche die Schweiz verlassen.
  • Bewilligung L (Kurzaufenthaltsbewilligung): Solche Bewilligungen gelten in der Regel kürzer als ein Jahr.

Arbeitssituation und Steuern in der Schweiz

Das Arbeitseinkommen ist in der Schweiz deutlich höher als in praktisch allen EU-Ländern. Selbst Hilfsarbeiter verdienen zwischen 4.500 und 6.000 Schweizer Franken im Monat. Akademiker in der Regel über 8.000 Franken. Dies klingt zwar viel und die Jobsituation in der Schweiz ist zudem sehr gut; doch man darf die hohen Lebenshaltungskosten nicht vergessen. Dazu kommt, dass Schweizer Unternehmen ausländischer Arbeitskräfte nur dann einstellen dürfen, wenn sie nachweisen können, dass sie keinen Schweizer gefunden haben, der den Job hätte machen können. Unbedingt beachten sollten Sie auch, dass es in der Schweiz keinen Kündigungsschutz wie beispielsweise in Deutschland gibt! So ist in der Probezeit eine Kündigungsfrist von 7 Tagen üblich. Bevor Sie alle Zelte abreissen und aufgrund eines neuen Jobs in die Schweiz einwandern, empfehlen wir daher stets, anfangs noch mit einem Fuss im Heimatland zu bleiben!

Wichtige Versicherungen in der Schweiz

Wenn Sie in die Schweiz einwandern möchten, gibt es einige wichtige Versicherungen, die Sie abschliessen müssen oder sollten. Im Folgenden habe ich die wichtigsten Versicherungen für Sie kurz zusammengefasst. Je nach Lebensumständen, Berufsumfeld und Vorsorgewünschen sind noch weitere Versicherungen empfehlenswert. Hier bedarf es aber einer genauen persönlichen Beratung, was für Sie in Frage kommt und sinnvoll ist.

Krankenversicherung

Um eine Krankenversicherung sollten Sie sich als erstes und unbedingt kümmern, denn für jeden Schweizer Einwohner ist sie verpflichtend – entsprechend auch für Einwanderer. Innerhalb von drei Monaten müssen Sie den Abschluss einer Krankenversicherung nachweisen. Beachten Sie, dass im Gegensatz zu beispielsweise Deutschland der Arbeitgeber keinen Anteil an der Krankenversicherung trägt. Sie muss vollständig von Ihnen entrichtet werden. Die Kosten sind im Vergleich zu Deutschland allerdings auch wesentlich geringer und Sie können zudem weiterhin Ärzte in Deutschland aufsuchen. Umgekehrt ist ihre gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland aber nur solange gültig, wie Sie noch in Deutschland gemeldet sind. Beachten Sie in diesem Zusammenhang aber, dass Sie in der Schweiz – wie bei den Privatkassen in Deutschland – immer auch einen Selbstkostenanteil von den Arztrechnungen (Franchise) sowie einen Selbsterhalt von 10% des Rechnungsbetrages zahlen müssen. Der Franchise-Betrag ist variabel. Je geringer, desto höher fällt der monatliche Beitrag aus. Eine Krankenversicherung ist in der Schweiz immer dann verpflichtend, wenn Sie:
  • in der Schweiz Ihren Wohnsitz haben
  • Als Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung von länger als drei Monaten haben
  • Sie in die Schweiz einwandern bzw. eingewandert sind

Haftpflicht und Hausrat:

Eine private Haftpflicht- und Hausratversicherung wird praktisch von jedem Vermieter gefordert. Wenn Sie auf Wohnungssuche gehen, sollten Sie diese in der Schweiz daher entsprechend vorweisen können. Beachten Sie dabei, dass die private Haftpflichtversicherung verpflichtend ist, wenn Sie in die Schweiz einwandern. Natürlich muss es sich um eine Versicherung (CH) handeln, also eine Versicherung für die Schweiz. Ihre bestehende Haftpflichtversicherung aus Deutschland oder einem anderen Land verliert gegebenenfalls ihre Gültigkeit, wenn Sie auswandern.

KFZ-Versicherung in der Schweiz

Wenn Sie ein Fahrzeug in der Schweiz führen möchten, ist eine entsprechende KFZ-Versicherung wichtig. Sie deckt KFZ-Schäden und verschiedene andere Schäden ab. Dabei unterscheidet man in der Schweiz zwischen vier verschiedenen Deckungsarten:
  • Haftpflicht-Versicherung: Sie ist obligatorisch und deckt Personen- und Sachschäden an Drittpersonen ab.
  • Teilkasko-Versicherung: Hierbei handelt es sich um eine Zusatzabsicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug, die nicht selbstverschuldet sind. Dies deckt z.B. Elementarereignisse, Diebstahl, Feuer, Marderbisse, Wildschäden & Co. ab. Die Teilkasko ist freiwillig.
  • Kollisionskasko-Versicherung: Auch sie ist freiwillig und als Ergänzung zur Teilkasko zu verstehen. Daher wird sie auch als Vollkasko-Versicherung bezeichnet. Hier werden auch selbstverschuldete Schäden mit abgedeckt.
  • Insassen-Unfallversicherung: Sie kann freiwillig abgeschlossen werden, um bestimmte Insassen wie Beifahrer und andere Passagiere im Schadensfall abzusichern. Dies ist interessant, wenn Passagiere mit an Bord sind, die nicht durch Arbeitgeber oder Krankenkasse abgesichert sind. Sie deckt z.B. Gesundheitskosten, Spitalaufenthalte oder Arbeitsunfähigkeit ab.
Die Autoversicherungs-Prämien fallen je nach Anbieter sehr unterschiedlich aus. Sie sollten daher immer verschiedene Versicherungsangebote vergleichen, um die beste KFZ-Versicherung der Schweiz zu finden.

Export Ihres eigenen Fahrzeugs in die Schweiz

Neben einer Ausfuhranmeldung müssen Sie das Fahrzeug auch in der Schweiz unaufgefordert zur Einfuhr anmelden. Die entsprechende elektronische Einfuhranmeldung kann bis zu 30 Tage vor dem Grenzübertritt über eine Web-App erfolgen. Wenn Sie das Fahrzeug unbefristet in die Schweiz überführen, weil Sie dauerhaft auswandern, erfolgt die Einfuhr zollfrei. Dazu muss das Fahrzeug jedoch mindestens bereits sechs Monate zuvor angemeldet gewesen sein. Innerhalb eines Jahres nach dem Umzug können Sie Ihren Führerschein zudem umschreiben lassen. Ausserdem können Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse für die Schweizer KFZ-Versicherung übernehmen. Hier funktioniert jedoch nicht immer auch ein elektronischer Datenaustausch. Achten Sie daher darauf, schriftliche Bestätigungen Ihrer Schadenfreiheitsklasse beim Versicherungsabschluss mit einzureichen.

Rechtsschutzversicherung in der Schweiz

Eine Rechtsschutzversicherung ist in der Schweiz empfehlenswert, denn sie kann Ihnen erhebliche Kosten sparen. Insbesondere, wenn Sie in den ersten Jahren mit dem Schweizer Rechtssystem noch nicht so vertraut sind, können unerwartete Dinge passieren. Ein Privatrechtsschutz beginnt bereits bei etwa 150 Franken für eine erwachsene Einzelperson. Darüber hinaus können auch eine Verkehrs- sowie eine Beratungsrechtsschutzversicherung empfehlenswert sein. Dies hängt jedoch von Ihren Anforderungen ab. Sie sollten vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung auf jeden Fall die Deckungssummen, die Mindestvertragslaufzeiten sowie die Prämien und genauen Bestimmungen vergleichen, denn hier gibt es mitunter grosse Unterschiede.

Wichtige Versicherungen für Selbstständige

Insbesondere, wenn Sie selbstständig sind, gibt es einige zusätzliche Versicherungsleistungen, die dringend empfehlenswert sind. Hierzu gehören beispielsweise:
  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Sie sichert gegen Berufsunfähigkeit ab und fängt Sie ab, falls Sie nicht mehr berufstätig sein können.
  • Todesfallversicherung: Wenn Sie mit Ihrer Familie in die Schweiz auswandern und Hauptverdiener sind, empfehle ich, unbedingt eine Todesfallversicherung abzuschliessen, die Ihre Angehörigen im Todesfall finanziell absichert.
  • Unfallversicherung: Eine Unfallversicherung für Selbstständige kann ein guter Ersatz für die fehlende ALV sein. Achten Sie darauf, dass sowohl Berufsunfälle als auch Nichtberufsunfälle sowie Berufskrankheiten abgedeckt werden. Dadurch erhalten Sie auch im Falle einer Krankheit weiter Lohn.

Altersvorsorge nach der Einwanderung in die Schweiz

Das Rentensystem bzw. die Altersvorsorge in der Schweiz ist anders aufgebaut, als in den meisten anderen Ländern der Welt. Entsprechend sollten Sie sich frühzeitig mit der Frage befassen, wie Sie sich im Alter absichern und Ihre finanzielle Unabhängigkeit wahren können. Im Folgenden gebe ich Ihnen einige Hinweise mit auf den Weg, die Sie bezüglich der Vorsorge beachten sollten. Da die Vorsorgeplanung ein sensibles Thema ist, das jeder für sich persönlich angehen und je nach Lebenssituation optimieren muss, empfehle ich stets, dass Sie sich persönlich beraten lassen.

Grundsätzliches zur Sozialversicherung (1. und 2. Säule) in der Schweiz

Selbstständige müssen sich selbst um die korrekte Abrechnung der Sozialversicherung kümmern. Bei Unselbstständigen erledigt dies der Arbeitgeber. Als Selbstständige bzw. Selbstständiger müssen einer Ausgleichskasse beitreten, damit die Beiträge in die 1. Säule (Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung) einbezahlt werden. Erst ab einem Jahreseinkommen von 56,900 CHF zahlen Sie den vollen Beitragssatz in Höhe von 9,95%. Da sich Selbstständige nicht gegen Arbeitslosigkeit versichern können, zahlen sie entsprechend auch keine ALV-Beiträge. Während Arbeitnehmende dem obligatorischen Berufsvorsorge System unterstellt sind, können Selbstständige frei über ihre soziale Absicherung entscheiden. Das Einzahlen in die 2. Säule der Altersvorsorge ist daher für selbstständig Erwerbende fakultativ. Wenn Sie freiwillig in die 2. Säule einzahlen, können Sie ebenfalls vom Nutzen der Pensionskasse profitieren, die den gewohnten Lebensstandard im Alter sichern soll. Die 2. Säule in Verbindung mit der privaten Vorsorge der 3. Säule tragen massgeblich dazu bei, Ihren gewohnten Lebensstandard auf nach der Pensionierung zu behalten. Unterschätzen Sie die Bedeutung dieser freiwilligen Vorsorge daher insbesondere als selbstständig Erwerbstätige nicht.

Eventuelle Vorsorgelücken im Alter durch die 3. Säule (private Vorsorge) ausgleichen

Höhere Lebenshaltungskosten und das Fehlen eines Aufbaus der 1. und 2. Säule in der Schweiz können im Alter zu Vorsorgelücken führen, wenn Sie in die Schweiz einwandern. Schweizer Arbeitnehmer zahlen über die Säulen 1 und 2 im Laufe Ihres Arbeitslebens deutlich mehr in die Vorsorgekassen ein, als es in den meisten EU-Ländern der Fall ist. Diese Vorsorgelücken müssen frühzeitig erkannt und durch die 3. Säule ausgeglichen werden, damit Sie sich das Leben in der Schweiz auch im Alter geniessen können. Über die private Vorsorge (3. Säule in der Schweiz) haben Sie umfangreiche Vorsorgemöglichkeiten. Allerdings müssen Sie sich selbst darum kümmern und sollten es keinsfalls ignorieren. Da Sie in der Schweiz Steuervorteile geniessen, wenn Sie privat vorsorgen (beispielsweise in Form einer Lebensversicherung), macht es doppelt Sinn, davon als Einwanderer auch Gebrauch zu machen.

Vorsicht vor Wegfall des Steuerfreibetrags bei der Rente, wenn Sie in die Schweiz einwandern!

Wer als Rentner (oder kurz vor der Rente) in die Schweiz auswandert, muss die Rente nicht mehr in Deutschland versteuern, da das Finanzamt hier keinen Zugriff hat. Es gibt ein Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz, dass Renten, die in die Schweiz überwiesen werden, auch dort zu versteuern sind. Doch Vorsicht: Wer in die Schweiz einwandern und seinen steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt dort haben möchte, ist auch entsprechend voll in der Schweiz steuerpflichtig. Alle Einkünfte aus Taggeldern, Renten und Kapitalabfindungen müssen fortan in der Schweiz versteuert werden. Dabei werden Sie ebenso versteuert, wie Einkommen aus Lohn. Die 20% der Rente, die in Deutschland steuerfrei sind, müssen hier also versteuert werden und fallen weg. Dies kann Sie im Alter finanziell im Vergleich zu Schweizer Rentnern erheblich schlechter stellen! Vor dem Auswandern in die Schweiz sollten Sie sich mithilfe von Lohnrechnern und Ihren voraussichtlichen monatlichen Kosten genau über Ihre finanziellen Situation im Klaren werden. Erst unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Einkommensverhältnisse und Kosten lässt sich ein individueller Vorsorgeplan erstellen, der genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.

Meine Empfehlung für Einwanderer

Einwandern in die Schweiz ist einfacher, als viele vielleicht glauben würden. Dennoch sollten Sie es nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn es gibt einige Dinge, um die Sie sich selbst kümmern müssen.

Insbesondere, wenn es um Versicherungen und Altersvorsorge in der Schweiz geht, sollten Sie sich nicht auf Ihr Gefühl verlassen, sondern sich umfassend beraten lassen.

Befassen Sie sich frühzeitig mit der Altersvorsorge, damit Ihnen nach der Pensionierung keine Nachteile entstehen und Sie Ihren gewohnten Lebensstandard halten können. Sowohl Arbeitnehmer als auch selbstständig Arbeitende haben über die 2. und 3. Säule verschiedene Möglichkeiten, die Altersvorsorge genau an die eigene Lebenssituation anzupassen. Dadurch ist es möglich, Vorsorgelücken effektiv zu schliessen, selbst wenn Sie bereits viele Jahre im Ausland erwerbstätig waren und im Vergleich zu Kollegen und Kolleginnen aus der Schweiz weniger in das AV-System der Schweiz eingezahlt haben.

Doch insbesondere in solchen Fällen sollten Sie das Thema nicht schleifen lassen oder vernachlässigen, sondern sich frühzeitig kümmern.

Kurz gesagt: Wer von einer guten Vorsorge profitieren möchte, muss gut vorsorgen.

Wir helfen dir gerne weiter