3. Säule oder Pensionskasse für
Selbstständige
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Pensionskasse oder 3. Säule – Wir vergleichen
Die berufliche Vorsorge ist für Selbstständigerwerbende besonders wichtig.
75% der Selbstständigen in der Schweiz nutzen die freiwillige Vorsorge. Wer darauf spekuliert, dass dieser sein Unternehmen verkauft und damit seine Rente abdeckt, geht eine sehr riskante Wette ein. Selbstständige haben mehr Alternativen als Angestellte.
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Fakten
Rund drei Viertel aller Selbstständigen nutzen die Vorteile der Altersvorsorge. Als Selbstständigerwerbender ist diese Absicherung freiwillig. Ohne finanzieller Absicherung muss man sich bewusst sein, dass einem die Steuervorteile eingehen und dass bei einem Schicksalsschlag die maximale Rente von der AHV/IV-Rente ausreichen müssen. Die maximale AHV/IV-Rente beträgt CHF 2450 pro Monat, damit können Sie höchstens Ihre Fixkosten decken – wenn überhaupt.
Daher empfehlen wir Ihnen dringend, zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Als Selbstständiger haben Sie den Vorteil, dass Sie selbst entscheiden können, ob Sie einer Pensionskasse (2. Säule) beitreten oder Leistungen in die 3. Säule bezahlen möchten. Steuern werden in beiden Fällen gespart.
Vergleich von 2. und 3. Säule für Selbstständige
| 2. Säule | Säule 3a |
---|---|---|
Verzinsung | Obligatorischer Teil fix zu 1% | Je nach Strategie unterschiedlich. Grundsätzlich sind die Renditen einiges höher. |
Anlagestrategie | Geringe Auswahlmöglichkeiten | Umfangreiche Auswahl |
Sicherheitsleistungen | Die Risiken Tod, Invalidität und Prämienbefreiung sind versichert | Die Leistungskomponente sind individuell wählbar. |
Rente oder Kapital? | Zwischen Rente und/oder Kapital kann gewählt werden. | Kapitalbezug |
Liquiditätsgarantie | Können in eine Unterdeckung geraten (Deckungsgrad) | Der ausgewiesene Rückkaufswert ist jederzeit zu 100% gegeben |
| 2. Säule | Säule 3a |
---|---|---|
Verzinsung | Obligatorischer Teil fix zu 1% | Je nach Strategie unterschiedlich. Grundsätzlich sind die Renditen einiges höher. |
Anlagestrategie | Geringe Auswahlmöglichkeiten | Umfangreiche Auswahl |
Sicherheitsleistungen | Die Risiken Tod, Invalidität und Prämienbefreiung sind versichert | Die Leistungskomponente sind individuell wählbar. |
Rente oder Kapital? | Zwischen Rente und/oder Kapital kann gewählt werden. | Kapitalbezug |
Liquiditätsgarantie | Können in eine Unterdeckung geraten (Deckungsgrad) | Der ausgewiesene Rückkaufswert ist jederzeit zu 100% gegeben |
Die Vorteile unserer Vorsorgeberatung
4x
höhere Renditen
Der Finanzmarkt ist komplex und vielfältig. Unsere Expert*innen für Vorsorgeberatung haben langjährige Erfahrungen und sind dadurch in der Lage, Pakete zu schnüren, die überdurchschnittlich hohe Renditen versprechen.
5x
Sicherheit
Frei ⠂ transparent ⠂ neutral ⠂ fair ⠂flexibel
Wir bevorzugen keinen bestimmten Anbieter, denn wir sind frei und transparent. Dadurch können wir unsere Kund*innen vor Fehltritten bewahren und die Vorsorgeprodukte anbieten, die wirklich etwas bringen und zu 100 % passen!
66%
geringere Kosten
Bei vielen Anbietern gibt es Kostenfallen; wir kennen sie alle und sind als freie Expert*innen in der Lage, Vorsorgepakete zu schnüren, die bis zu zwei Drittel günstiger sind. Unsere Leistung kostet nichts am Ende – das spart zusätzlich bares Geld!
%
auf dich zugeschnitten
Bei uns steht Zufriedenheit im Vordergrund. Unsere Vorsorgeplanung ist daher zu 100 % auf jede*n Kund*in und dessen individuelle Lebenssituation zugeschnitten. Am Ende bringt die beste Vorsorge der 3. Säule nichts, wenn sie nicht zum Leben passt!
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Steuerabzug für selbstständig Erwerbstätige
Selbstständigerwerbende dürfen bis zu 20% des netto Erwerbseinkommens in die 3. Säule einzahlen, maximal den Betrag von CHF 35’280 (Stand 2023). Ausschlaggebend dazu ist das abgerechnete Kalenderjahr.
Brauchen Selbstständigerwerbende eine Pensionskasse (BVG)?
Selbstständigerwerbende dürfen sich der Pensionskasse freiwillig anschliessen. Alternativ können sie sich der Säule 3a/b anschliessen. Der Selbstständigerwerbende kann darüber frei verfügen, was dem Angestellten nicht gegeben ist. Zu berücksichtigen ist, dass nur wenige Pensionskassen Selbstständige aufnehmen, welches die Auswahl nach einem guten BVG Anbieters erschwert. Möglicherweise verfügt deine Branche, oder dein Branchenverband eine eigene Pensionskasse, welche dich aufnimmt.
Genau was ich suchte
Toll, vielen Dank für die Beratung.
Alle Möglichkeiten mit deren Vor- & Nachteilen übersichtlich verglichen.
Marcel M.
Kompetent!
Die richtige Wahl treffen zu können, ist sehr beruhigend.
Die Unterschiede sind enorm.
Vielen Dank für den umfangreichen Vergleich.
Reto H.
Digital & Persönlich
Einfache und tolle Umsetzung.
Vielen Dank für eure Unterstützung zur Beantwortung aller meiner Fragen 🙂
Tanja K.
Wir helfen dir gerne weiter
Wer gilt als selbstständig erwerbend?
Ausschlaggebend ist die Rechtsform. Ist man Inhaber einer GmbH, oder einer AG, so gilt man als angestellter. Entsprechend ist man BVG pflichtig und hat keinen Anspruch auf die Möglichkeit von erhöhten Einzahlungen in die 3. Säule.
Als Selbstständigerwerbend gilt man als Inhaber eines Einzelunternehmens, sprich einer Kommanditgesellschaft. Entwickelt sich die Einzelfirma solide, so werden Mitarbeiter angestellt. Diese Angestellten hingegen unterstehen dem BVG-Obligatorium. In diesem Fall muss der Inhaber der Einzelfirma ein BVG für dessen Angestellte abschliessen, dabei kann sich der Inhaber zu den üblichen Konditionen über diese Pensionskasse mitversichern lassen.
Die 3. Säule ist im ersten Jahr kombinierbar
Im ersten Jahres Ihrer Selbstständigkeit können Sie beide Zahlungsarten, als Privatperson und als Inhaber eine Einzelfirma kombinieren. Für die geleistete Arbeitszeit können Sie in die 3. Säule, einen Vorsorgebeitrag von CHF 7056 leisten. Im Rest des Jahres können Sie zusätzlich 20 % Ihres Nettolohns als Selbstständig erwerbender einzahlen. Dabei ist zu beachten, dass die Summe der beiden Beiträge den maximal zulässigen Betrag von CHF 35’280 nicht überschreitet.
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Vorteile der 2. Säule (BVG/Pensionskasse)
Die Vorteile der Pensionskasse (2. Säule) überwiegen in den Risikoleistungen. Dafür ist die Flexibilität und die Renditechancen eingeschränkt.
Ein Selbständiger, welcher familiäre Verpflichtungen hat, kann sich mit einem BVG gut absichern. Die Rentenleistungen bei einer Invalidität oder bei deren Ableben sind umfangreich. Damit geniessen die Familienangehörigen lange Rentenleistungen. Eine Kombination mit der 3. Säule ist sehr zu empfehlen, da die Pensionskasse, wenn sie mal aufgesetzt an sich sehr starr ist und in den Renditen mager abschneidet.
Vorteile der 3. Säule
Für Selbstständige bietet die Vorsorge in der 3. Säule viele Vorteile. Die Sicherheitskomponente können sehr individuell zusammengestellt werden. Der Kapitalbildende Teil der 3. Säule kann allen Ansprüchen individuell aufgesetzt und kombiniert werden. Der Markt hat sich in den letzten Jahren sehr zugunsten des Kunden verändert und lässt keine Wünsche mehr offen. Ob feste garantierte Zinsen, Investments in Immobilien mit stabilen Renditen, oder spezifische ETFs mit enorm tiefen Kostenstrukturen, bis hin zu nachhaltigen ökologischen Fonds ist alles möglich. Einzig bei einem Todesfall kann die 3. Säule keine Hinterlassenenrenten auslösen, stattdessen leistet die 3. Säule eine einmalige vertraglich definierte Kapitalleistung.
Fazit
In welcher Situation du auch bist: Die richtige Wahl sollte mit Bedacht getroffen werden. Wichtig ist deine persönliche Ausgangslage, auf dieser können die sinnvollen Leistungen ergänzt werden. Die richtige Wahl der Kisikoleistungen , wie die finanzielle Sicherstellung einer Invalidität, eines Ablebens, ist von hoher Priorität. Dazu kommt die passende Flexibilität kombiniert mit tollen Renditen und geringen Kosten. Auf den Punkt gebracht, sprechen wir von dem bestmöglichen Preis-Leistungs-Verhältnis, welches dich in guten, wie auch schlechten Zeiten zu deinen Gunsten unterstützt.
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